Nutzung eines Wörterbuches

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin gerade in der Planungsphase für eine Vokabel-Lern-Software. Dafür will ich Lernkarten zusammenstellen. Ich bin akademisch ausgebildet in den beteiligten Sprachen, das ist also etwas, zu dem ich durchaus qualifiziert bin. Aber natürlich brauche ich Wörterbücher, um meine Karten zu verifizieren. Jetzt frage ich mich, ob ich nicht Urheberrechte der Wörterbuch-Verlage verletze, denn im Grunde sieht es ja so aus, als würde ich die Wörterbuch-Artikel einfach zusammenschreiben.

Muss ich bei den Verlagen nachfragen, ob ich das darf? Werden die wohl Gebühren erheben? Wie macht man so etwas? Muss ich mir einen Anwalt nehmen, um so ein Schreiben aufzusetzen, oder „reicht“ es, wenn ich mein Anliegen schriftlich beim Verlag vortrage?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
Diedrich

Hallo Diedrich!

ich bin gerade in der Planungsphase für eine Vokabel-Lern-Software. Dafür will ich Lernkarten zusammenstellen.

Das sagt mir leider nicht allzu viel. Sind das praktisch nur Karten mit einem Wort in der einen Sprache vorn und der Übersetzung auf der Rückseite?

Jetzt frage ich mich, ob ich nicht Urheberrechte der Wörterbuch-Verlage verletze, denn im Grunde sieht es ja so aus, als würde ich die Wörterbuch-Artikel einfach zusammenschreiben.

Muss ich bei den Verlagen nachfragen, ob ich das darf?

Das hängt stark davon ab was *genau* du zu tun gedenkst. Die reine Übersetzung (z.B. „Katze, die - cat“) ist grundsätzlich nicht geschützt.

Wenn du auch so etwas wie Beispielsätze aus den Wörterbüchern übernehmen willst, sieht die Sache schon anders aus.

Werden die wohl Gebühren erheben?

Möglich ist das schon. Insbesondere, wenn du vorhast selbst gewerblich tätig zu werden, sprich deine Software verkaufen möchtest.

Wie macht man so etwas? Muss ich mir einen Anwalt nehmen, um so ein Schreiben aufzusetzen, oder „reicht“ es, wenn ich mein Anliegen schriftlich beim Verlag vortrage?

Für Lizenzverträge gibt es kein spezielles Formerfordernis. Theoretisch könntest du einfach frei einen Vertrag formulieren. Praktisch hat das (deutsche) Recht aber unzählige Tücken, so daß sich im Fall der Fälle ein Anwalt vermutlich lohnen würde. Du bist dann einfach auf der sicheren Seite und besser gegen böse Überraschungen geschützt.

Grundsätzlich kann es natürlich nie schaden erstmal unverbindlich beim Verlag anzufragen wie er das Ganze sieht. Möglicherweise sieht er es ja sogar als Werbung, wenn er als Quelle in deiner Software genannt wird. Bedenke beim Lesen der Antwort aber, daß der Verlag natürlich eigene Interessen verfolgt und dich nicht unabhängig berät :wink:

Gruß Jan