Hallo zusammen,
falls wir nun was finden um ein paar Euronen in Festgeld anzulegen um damit in 1,5J einen Kredit zu tilgen: darf man dazu Geld auf die Kinder übertragen um deren Freibeträge zu nutzen? Bisher dachte ich nein bis ich auf das Urteil: (Az. XI ZR 220/03) gestoßen bin in dem es da, sinngemäß, heisst:
„Die Richter urteilten, dass die Erziehungsberechtigten trotz Vermögensübertrag auf die Kinder, das Geld jederzeit zurückholen dürfen. Denn das Motiv der Eltern, Geld im Namen der Kinder anzulegen um damit deren Sparerfreibeträge auszunutzen, sei nachvollziehbar und berechtigt.“
Wat denn nu? Weiss jemand was konkretes?
Gruß
Stefan