Nutzung Grünfläche

Hallo,

gesetzt dem Fall ein Mieter wohnt im Hochpaterre/Erdgeschoss und hinter dem Haus befindet sich eine Grünfläche.
Im Mietvertrag ist geregelt, dass „die Grünanlagen weder Bolz- noch Abenteuerspielplätze“ seien und das „Grillen [ist] auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet“ ist.

Wenn sich der Mieter im Erdgeschoss nun entschlösse, einen kleinen freundeskreis einzuladen (6-8 personen), um auf der hinter dem Haus liegenden Grünfläche zu sitzen und einen per Beamer an die Wand (wand der gemieteten Wohnung, also nich bei nachbarn oder so) geworfenen Film zu schauen (bis max. 22:00, wonach man dann eh langsam richtig innenstadt diffundieren würde), wäre da ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert?

wie würdet ihr das sehen?
wäre eine derartige Nutzung der grünfläche legitim?

sie wird sporadisch als wäscheplatz genutzt (de facto hängt da höchstens 2x im Jahr was auf der Leine), einmal im Monat gemäht und ist auch sonst ansehlich gepflegt (kein englischer Rasen - aber besser als vieles Stadtgrün)

Gruß :smile:

wie würdet ihr das sehen?
wäre eine derartige Nutzung der grünfläche legitim?

Viel wichtiger wäre hier IMHO, was die Nachbarn dazu sagen. Denn das hört sich in erster Linie *laut* an. Und gerade, wenn es im Sommer ist, möchte ich auch bei offenem Fenster (wegen *schwitz*) noch meinen eigenen Fernseher verstehen wollen. Und wenn (Klein)Kinder im Haus wohnen, ist 22:00, wenn auch erlaubt, durchaus schon zu spät.

Gruß,
-Efchen

Hallo ENSI,

Wenn sich der Mieter im Erdgeschoss nun entschlösse, einen
kleinen freundeskreis einzuladen (6-8 personen), um auf der
hinter dem Haus liegenden Grünfläche zu sitzen und einen per
Beamer an die Wand (wand der gemieteten Wohnung, also nich bei
nachbarn oder so) geworfenen Film zu schauen (bis max. 22:00,
wonach man dann eh langsam richtig innenstadt diffundieren
würde), wäre da ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert?

Über die rechtlichen Hintergründe weiss ich nichts (und darf auch nix wissen :wink:, aber wie mein Vorredner schon sagte, würde ich dem Mieter raten, im Haus hoch und runter zu laufen, an jede Tür zu klopfen (ist doch hoffentlich kein 25-stöckiges Hochhaus) und den Mitmietern zu sagen, „am soundsovielten mache ich aus diesem oder jenem Anlass auf der Grünfläche ein kleines Fest mit maximal 6 Leuten. Dieses und jenes wird passieren, haben Sie was dagegen?“ Dann kann der Mieter nur noch hoffen, dass alle sagen, „Tja, warum nicht, wenn´s nicht später wird!“, und schon kann die Party steigen. Wenn mindestens einer „Nitschewo, mein Sohn“ sagt, muss der Mieter schon sehen, wieviel Ärger er vertragen kann oder ob er nicht doch auf den nächsten öffentlichen Grillplatz zieht.

Viele Grüsse
Klaus Bernstein