A möchte die Fassade seines Hauses in Essen mit Styropor dämmen.
Armierung, Putz usw. sollen erst im Frühjahr 2012 durchgeführt werden.
Dafür will er einen LKW mit Hebebühne benutzen.
Wieviel würde es A kosten, von Fr-So 1-2 Parkplätze zu benutzen,für die Parkscheine bezahlt werden müssen. Könnte A einfach ständig Parkscheine bezahlen ? Auch wenn die Höchstparkdauer 2 Std. beträgt ?
Nutzung Kleinbohrmaschine für Wurzelbehandlung
Hallo
A möchte die Fassade seines Hauses in Essen mit Styropor
dämmen.
Armierung, Putz usw. sollen erst im Frühjahr 2012 durchgeführt
werden.
Dafür will er einen LKW mit Hebebühne benutzen.
Wieviel würde es A kosten, von Fr-So 1-2 Parkplätze zu
benutzen,für die Parkscheine bezahlt werden müssen. Könnte A
einfach ständig Parkscheine bezahlen ? Auch wenn die
Höchstparkdauer 2 Std. beträgt ?
Strafrechtlich (§ 319 StGB) wie haftungsrechtlich (§ 823 BGB) sollte A bevorzugen an seine Fläche kommen, indem er eine verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 StVO) und eine Flächen-Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt Essen beantragt, denn die erforderliche Absicherung der Baustelle, sowohl gegenüber Dritten als auch zugunsten der eigenen Arbeiter ist natürlich allein mit Parkscheinlösen nicht machbar. Eine LKW-Hebenbühne hat keine Umwehrung und ist damit als Arbeitsplatz unzulässig. All diese Details erledigt aber sowieso die von ihm zu beauftragende Fachfirma für Baustellenabsicherungen bzw. für Gerüstbau.
Was das viel größere Problem von A ist: Die Landesbauordnung NRW, die ihm in § 84 Nr. 5 unter Androhung eines Bußgeldes von bis zu 50.000 Euro - bei gleichzeitiger Beseitigung der Arbeitsergebnisse von Amts wegen - verbietet, ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (oder Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtbehörde) ein Wärmedämmverbundsystem der Bauart „Heimwerker Herr A“ an seiner Fassade anzubringen (das, da laienhaft ausgeführt, beim ersten Sturm den Passanten auf den Kopf zu fallen droht und daher die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet).
Also führt auch hier kein Weg an einer Fachfirma vorbei, diesmal an einer für Wärmedämmverbundsysteme.
zum Ordnungsamt gehen und wegen der Bauarbeiten ein vorübergehendes Parkverbot beantragen. Das kostest vermutlich weniger als die Parkscheine und stellt sicher, dass kein Dauerparker da steht.
Die Schilder muss man sich selbst organisieren aber da gibt es im Internet Anbieter (oder man fragt beim Ordnungsamt nach einem Tipp).