Nutzung Privat-PKW für Betriebszwecke

Nutzung Privat-PKW für Betriebszwecke

Hallo,
folgendes Fallbeispiel:
a. Ein Selbständiger (Gewerbebetrieb) mietet den Privat-PKW des
Ehegatten an und zahlt an ihn für Betriebsfahrten laufend z.B.
50 Cent/KM.
Wären die Kosten zu 100% als Betriebsausgaben abzugsfähig?
b. Könnte Ehegatte die laufenden Mieteinnahmen nach § 22 Nr. 3
(Vermietung beweglicher Gegenstände) versteuern abzgl.
Werbungskosten von 30 Cent/KM? Es blieben dann also 20 Cent/KM zu
versteuernde Mieteinkünfte übrig.

Wäre für Expertenmeinung dankbar.

Hallo,

im Finanzamt wirds ein Gelächter geben, wenn das überlassene
Kfz ein VW Polo und kein Porsche Cayenne ist. 50ct / km ist
eine menge Holz, dass wird wohl (Verschiebung von Einkünften
von EM --> EF sowie Minderung von Gewerbesteuermessbetrag)
nur anerkannt werden, wenn die 50ct objektiv irgendwie
haltbar sind. Bei einem durchschnittlichen Kfz mit sagen wir
20.000km p.a. müssen dann schon mindesten 10.000 Euro Kosten
glaubhaft gemacht werden.

Im übrigen wäre es totaler Unsinn, wenn man dann nicht die
tatsächlichen Kosten beim Vermieter ansetzt.

Mfg vom

showbee

Nutzung Privat-PKW für Betriebszwecke

Hallo,
folgendes Fallbeispiel:
a. Ein Selbständiger (Gewerbebetrieb) mietet den Privat-PKW

des Ehegatten an und zahlt an ihn für Betriebsfahrten laufend
z.B.50 Cent/KM.

Wären die Kosten zu 100% als Betriebsausgaben abzugsfähig?
b. Könnte Ehegatte die laufenden Mieteinnahmen nach § 22 Nr. 3
(Vermietung beweglicher Gegenstände) versteuern abzgl.
Werbungskosten von 30 Cent/KM? Es blieben dann also 20 Cent/KM zu

versteuernde Mieteinkünfte übrig.

Wäre für Expertenmeinung dankbar.


NACHTRAG: Pauschaler Werbungskostenabzug 30 Cent/KM beim Ehegatten entfällt im vorliegenden Fall; hier lag mir eine Fehlinformation vor.

Bevor Sie einen Lachkrampf kriegen,Showbee, schauen Sie z.B. mal in die aktuelle ADAC-Autokostentabelle, wie hoch die tatsächl. KM-Kosten für einen stinknormalen PKW sind. Dann müßten Sie Schluckbeschwerden kriegen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

mal in die aktuelle ADAC-Autokostentabelle, wie hoch die

Ob sich das Finanzamt für die Tabellen ds ADAC interessiert ?

mal in die aktuelle ADAC-Autokostentabelle, wie hoch die

Ob sich das Finanzamt für die Tabellen ds ADAC interessiert ?


Also diese Antwort liegt voll daneben.
Es geht hier um die vertragl. Vereinbarung eines angemessenen
KM-Entgeltes für betriebl. Nutzung eines Fremd-PKWs. Und dafür liefert z.B. die ADAC-Tabelle eine realistische, nachprüfbare Basis, der sich kein Finanzamt verschließen kann.
Zu dem Punkt habe ich im übrigen nichts gefragt, und es bedarf dazu auch keiner weiteren oberschlauen Bemerkungen (Punkt wurde steuerlich anderweitig längst geklärt).

Konstruktive Hinweise waren hier bisher leider Fehlanzeige.

Also diese Antwort liegt voll daneben.

Sorry, das war sie nicht. Du willst doch, dass das FA die Abmachung zwischen den beteiligten Personen anerkennt. Und da gelten nun mal die Regeln des Finanzamtes und nicht die des ADAC.

liefert z.B. die ADAC-Tabelle eine realistische, nachprüfbare
Basis, der sich kein Finanzamt verschließen kann.

Und wie die können. Überlege Dir mal, wie die Finanzverwaltung mit den Kosten für Arbeitszimmer umgeht. Da werden politische Vorgaben umgesetzt und nicht realistisch, betriebswirtschaftliche.

Konstruktive Hinweise waren hier bisher leider Fehlanzeige.

Vielleicht war die Sinnhaftigkeit der Problemstellung nicht hinreichend deutlich.