Sofern jemand bei einer freiberuflichen Tätigkeit (4/3-Rechnung) seinen Privat-PKW nutzt, wie sind dann die relevanten Kosten des Wertverlusts zu ermitteln und zu berücksichtigen? Sind Heimarbeitsplätze als Betriebsausgaben ansetzbar? Vielen Dank. VG Harald
Sofern jemand bei einer freiberuflichen Tätigkeit
(4/3-Rechnung) seinen Privat-PKW nutzt, wie sind dann die
relevanten Kosten des Wertverlusts zu ermitteln und zu
berücksichtigen?
Beträgt die betriebliche Nutzung mehr als 50%, ist der PKW zwingend Betriebsvermögen, ALLE Kosten sind Betriebsausgaben (einschliesslich Abschreibung), die Privatnutzung ist mit der 1%-Regel zu versteuern wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
Beträgt die betriebliche Nutzung unter 50% KANN der PKW Privatvermögen bleiben, die betrieblich gefahrenen Kilometer können mit 30 ct pro km als Betriebsausgabe angesetzt werden.
Sind Heimarbeitsplätze als Betriebsausgaben ansetzbar?
Kommt drauf an.