Nutzung vom Garten ohne Nennung im Mietvertrag?

Hallo,
in wie weit darf man den Gemeinschaftsgarten nutzen, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt?
Laut Mietrecht sollte die Nutzung im Mietvertrag geregelt sein. Was ist aber, wenn der Garten nicht Teil des Mietobjektes (dort steht neben der Wohnung auch der Keller) ist? Die Nutzung ist allerdings nicht explizit verboten und es gibt einen Passus im Mietvertrag in dem der Mieter auf den pfleglichen Umgang mit den Gemeinschaftsflächen angewiesen wird. Keiner der Mieter hat das alleinige Nutzungsrecht und der Garten wird auch hin und wieder von diversen Mietparteien genutzt. Die Pflege des Garten übernimmt eine Hausmeisterei, dies ist in den Miet-Nebenkosten enthalten.

Hallo Wiedie,

klingt doch ganz okay. Kinder können dort spielen und man kann auch mal picknicken - solange nicht plötzlich jemand beanstandet, dass dies sein gemieteter Garten ist oder die Hausverwaltung ein Schild anbringt, das genau dies verbietet.

Gartenhäuschen bauen oder Kohlköpfe pflanzen sollte man aber eher nicht.
Denn solange der Garten nicht ausdrücklich mitvermietet ist, hat man eigentlich keinen Anspruch, sondern wird lediglich geduldet.

Gruß!

Horst