Verstehe ich das richtig? Es gibt:
- Eigentümer die nicht im Haus wohnen (Wohnung ist vermietet)
- Eigentümer die die Wohnung selbst nutzen
- Mieter
Ja, durchaus, das Recht am eigenen Eigentum.
Und in einer Eigentümerversammlung kann nun für jede Gruppe
ein besonderes Nutzungsrecht beschlossen werde, aber nicht für
einzelne Personen?
oder anders ausgedrückt, wenn der Eigentümer, der
zufälligerweise Verwalter ist seine Reifen einlagern darf,
dürfen das die anderen Eigentümer auch.
Wenn die Eigentümerversammlung dies so beschliesst ist das so in Ordnung.
Das würde bedeuten:
- Einem Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzt, kann man z.B
das Parken im Hof erlauben, ohne es einem Mieter gestatten zu
müssen?
Ja, sogar viel weiter, er müsste nicht einmal selbst dort wohnen, wenn die Eigenümerversammlung es so beschliesst, kann ein Eigentümer auch Parkflächen nutzen, es einem Mieter aber nicht gestatten.
- Einem Eigentümer, der die Wohnung selbst nutzt, kann in
unserem Beispiel die Autoreifen seiner Familie sammeln, und
sie zu den Anderen stellen?
Ja, es gingen sogar viel weiter, ein Eigentümer einer ETW kann ja zum Beispiel auch seinen Keller nicht vermieten und diesen selbst nutzen, auch dann, wenn er nicht in seiner ETW wohnt.
Wann das der Fall ist, gibt es hierzu sicherlich etwas
offizielles zum nachlesen.
Die Rechte des Eigentums, hierdas WEG teilweise, das Mietrecht teilweise.
Es kommt stets darauf an, was die Eigenümerversammlung beschliesst, auch im Hinblick einer Vermietung. Und was der Eigentümer an einen Mieter vermietet, wobei der Eigentümer Beswchlüsse der Eigentümerversammlung bezüglich einer Vermietung umsetzen muss.
Die Pflichten und Rechte des Mieters einer vermieteten Eigentumswohnung können also erheblich von den Pflichten und Rechten des Eigntümers einer Eigentumswohnung abweichen. Massgeblich sind die Beschlüsse der Eigenümerversammlung und der Mietvertrag.
Herzliche Grüsse