Nutzung von Daten aus dem Internet

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Nutzung von Daten aus dem Internet. Darf ich Bilder von Personen auf meiner eigenen Seite verwenden? Beispielsweise das Bild des Bürgermeisters meiner Gemeinde?

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen

Das ist eine Rechtsberatungsfrage, die nur ein Rechtsanwalt beantworten darf. Deshalb nur ganz allgemein:

Alle Daten aus dem Internet unterliegen einem Urheberrecht. Deshalb darf man Daten aus dem Internet nur nutzen, wenn man sich vorher die schriftliche Erlaubnis geholt hat, z.B. beim Fotografen des betr. Bildes. Es sei denn, man hat das Bild selbst geschossen. Da sieht die Sache besser aus. Aber: Rechtsanwalt fragen.

Hallo
Rechtsverbindlich kann Dir das wohl keine Privatperson beantworten. Im groben kann man wohl davon ausgehen, das Personen des öffentlichen Interesses OK sind und Bilder bei denen es nicht um die Personen selbst geht, sondern um das drumherum (z.B. Teilnehmer bei einem Lauf, Personen die vor einer Sehenswürdigkeit stehen…)
Im Zweifelsfall würde ich aber entweder die Personen selber fragen, oder mich bei einem Anwalt erkundigen.
Gruß
Martin

Hallo!

Im Normalfall nicht, da das Copyright beim Fotograf liegt und das daher eine Verletzung dieses Rechts darstellt. Auch eigene Fotos darf man nicht wahllos verwenden. Für nähere Infos unbedingt einen auf Copyright spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Viel Erfolg
Wolfgang

Hallo und guten Tag,

der Bürgermeister ist m. E. nach eine öffentliche Person und sollte auf dem eigenen Rechner erlaubt sein. Doch zur Weiterverteilung, Veräußerund des Bildes, usw., ist wohl die Genehmigung einzuholen.

Eine kurze Anfrage im Bürgerbüro ist immer nützlich.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Gießelbach

Das kommt immer darauf an. Grundsätzlich darf man ohne Einwilligung der abgelichteten Person sein Bild eher nicht veröffentlichen, der Bürgermeister ist aber eine öffentliche Persönlichkeit. Deshalb darfst du ihn schon veröffentlichen, wenn das Bild ihn im öffentlichen Raum zeigt. Auch erlaubt sind Gruppen, wo der Einzelne nicht aussällt oder wenn z.B. beim Bild des Bürgermeisters Menschen erkennbar sind, die nicht Mittelpunkt der Bildgestaltung sind, sondern nur „Beiwerk“. Kinder grundsätzlich nicht. Soviel erst mal zum „Recht am eigenen Bild“. Ein anderer Punkt ist das Urheberrecht. Wer hat das Bild geschossen? Von diesem Menschen brauchst du auch eine Erlaubnis ggf. gegen Honorar.

Anmerkung zu meiner Antwort oben…und wie die anderen schon geschrieben haben: im Zweifelsfall lieber Rechtsberatung holen. Es gibt laufend neue Urteile zum Thema und die Lage ist nicht immer eindeutig.

Frag ihn!

Hallo,
bei sowas solltest Du immer die Personen direkt befragen, die entweder die Fotos gemacht haben, oder die Personen, die auf den Fotos erscheinen.