Nutzung von eigentumswohnungen

Lärmbelästigung durch Miteigentümer

Der über uns wiohnende Miteigentümer wäscht und trocknet seine Wäsche im Bad. serine Geräte sind wahrscheinlich älter, da suie shr stark dröhnen, was sich auf unsere Wohnung überträgt. Was im laufe der Woche tolerierbar ist, ist abends, mittags und sonntags doch sehr störend. Mehrere Gespräche doch nur zu abgsprochenen Zeiten zu Waschen, werden abgeschmettert mit der Antwort " Ich darf täglich von 8-22 Uhr waschen. Wie sieht hier die Rechtslage aus. Unser HV meint: Man darf in seiner Wonung waschen, wenn dadurch kein Mitbewohner gestört wird.

Hallo,

sorry für die späte Antwort, ich war sehr beschäftigt und habe meine w-w-w-mails daher nicht gelesen.

Eine Antwort auf diese Frage steht entweder in der Teilungserklärung oder der Hausordnung.

Vermutlich darf der Nachbar zumindest an Werktagen tatsächlich von 8-22 Uhr lärmend waschen. Falls nicht, würde ich den Gang zu einem Anwalt empfehlen, manchmal reicht schon ein deutlicher Brief, dann ist Ruhe, denn auf freiwillige Abmachungen läßt sich der Nachbar ja leider nicht ein.

Viel Erfolg !

Hallo,Anfrager,
Formal hat der Lärmverursacher zwar Recht, wenn im Ort eine solche Lärmschutzregelung besteht( Ordnungsamt fragen!. Gibt es eine Spezielle Festlegung im Teilungsbeschluss, die dann nur durch Eigentümerbeschluss verändert werden kann? Ansonsten gilt einvernehmliche Lösung durch die beiden beteiligten Eigentümer. Tut mir leid!
Freundliche Grüße
gitarre60

Guten Tag,