Hallo liebe Spezialisten,
ich habe eine Frage was die Weiternutzung von geerbten Immobilien betrifft: Angenommen, der Enkel zieht in das Haus der verstorbenen Großeltern. Der Vater ist Alleinerbe! Muss dieser Nutzung ein Mietvertrag/-verhältnis zugrunde liegen und wie bzw. was muss versteuert werden? Genügt es, wenn eine Umschreibung an den Enkel noch nicht erfolgen soll, z.B. nur die Nebenkosten an den Vater abzuführen? Wer hat Erfahrung mit soetwas?
Ich nehme mal an, dass man das Haus nicht einfach so bewohnen kann, ohne dass das Finanzamt von neuem davon profitiert, deshalb meine Fragen! Bin für Vorab-Infos (ohne gleich den Steuerber. fragen zu müssen) sehr dankbar!
Gruß Sculldriver…
Moin aus Bremen,
mein Vorschlag, (bitte nicht gleich haun…) macht eine Miete aus, die am untersten Ende der Vertretbarkeit liegt, und dann lasse sie vom Vater gegen Renovierung der Immobilie kürzen.
Die Einnahmen muss Dein Vater versteuern, die Kosten dagegenrechnen.
… und wenn die Renovierung erfolgt ist, kann er Dir die Immobilie ja bis zur steuerlichen Höchstgrenze steuerfrei schenken.
Da müsst Ihr spätestens mit dem Steuerberater dran…
Gruß, Heinrich Ostermeier
Hallo,
es spricht grundsätzlich nichts dagegen, eine Immobilie kostenfrei einem anderen zu überlassen. Ob in der Familie oder wie auch immer. Wo keine Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, da auch keine Steuerlast, aber selbstverständlich eben auch keine Abzugsmöglichkeiten. Und genau da liegt eben der Hase im Pfeffer. Wie in der anderen Antwort schon angeklungen kann man sich unter dem Strich mit Einkünften aus Vermietung/Verpachtung günstiger stellen als mit einer kostenlosen Nutzung, weil dann eben die ggf. hohen Aufwände für Sanierung/Reparaturen absetzbar sind, die man sonst alle aus der privaten Tasche bezahlt.
Ich würde dringend empfehlen mit dem Thema bei einem Steuerberater vorstellig zu werden und dann eine steuerlich optimale Gestaltungsmöglichkeit zu finden.
Weiterhin sollte man aber auch an die Gefahren entsprechender Modelle bzgl. der nächsten Erbfolge denken. Oft fühlen sich Kinder als Eigentümer eines so überlassenen Objektes und erleben dann eine ganz böse Überraschung, wenn beim tatsächlichen Eigentümer finanzielle Probleme entstehen oder der Erbfall eintritt. Dann sind gerne mal die ganze Sanierungskosten mit dem Haus futsch, wenn das Objekt versteigert werden muss, oder sich die Miterben über den Wert des inzwischen vollsanierten Hauses freuen um sich ihre Anteile auszahlen zu lassen. D.h. bevor man selbst auch nur einen Cent in ein „fremdes“ Objekt steckt, muss man rechtliche Rahmenbedingungen schaffen (Überschreibung von ideellen Anteilen, Testament/Erbvertrag), die sicherstellen, dass die eigenen Investitionen im Falle des Falles nicht Dritte bereichern. Hierzu ist der Gang zum freundlichen Anwaltskollegen zu empfehlen.
Gruß vom Wiz
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