Nutzung von Freiflächen

Hallo,

Nehmen wir mal an das jemand umziehen will und in dem Mietvertrag der Neuen Wohnung steht. Das der Mieter die zugewiesende Freifläche nutzen kann, aber er darf dort nichts errichten oder bepflanzen. Jetzt muss der Mieter für diese Freifläche im Jahr eine Gebühr entrichten.
Ist diese Klausel im Vertrag rechtens. Den der Mieter würde gern seine Freifläche ein wenig bewirtschaften.

Hallo.

Das ist meines Erachtens eine individuell getroffene Vereinbarung, die nicht dem Recht der AGB unterliegt und auch nicht so unangemessen ist, dass sie sittenwidrig oder sonst rechtswidrig wäre.

Wenn die Nutzungsgebühr unabhängig vom Mietzins entrichtet wird, hat der Mieter die Möglichkeit, entweder diesen Teil in der vertraglich vorgegebenen Art und Weise zu nutzen oder aber auf die Freifläche zu verzichten und dann keine jährliche Nutzungsgebühr zu entrichten.