Nutzung von Gemeinschaftseigentum für private Feiern

Mal angenommen jemand hat ein Sondereigentum (Eigentumswohnung) in einer Wohnanlage. Die einzelnen Eigentumswohnungen sind durch einen gemeinsamen Innenhof miteinander verbunden, der zum Gemeinschaftseigentum zählt. Nun würde ein Miteigentümer beschliessen in diesem Innenhof eine private Feier größeren Umfanges abzuhalten (inkl. aufstellen eines Zeltes, von Bierbänken etc.). Dürfte er dies ohne Weiteres, wenn es keine konkrete Vereinbarung zur Nutzung des Gemeinschaftseigentumes in dieser Hinsicht gäbe? In diesem Fall gäbe es zwar eine Hausordnung, welche solche Fälle allerdings nicht regelt.

Wie ist die Rechtslage wenn bei dieser Feierlichkeit ein Unfall passieren würde? Wären dann alle Eigentümer haftbar zu machen?

Danke im Voraus für eine Rückmeldung.

Hallo!

Ohne weiteres darf man Gemeinschaftseigentum nicht so nutzen wie hier.
Das muss mit allen Eigentümer vorher abgesprochen sein, was aber eigentlich völlig selbstverständlich sein sollte .

Haftungsfrage?

Üblich haftet der Gastgeber der Party, er stellt Zelt usw. auf. Wenn das einstürzt und seine Gäste verletzt, dann ist das sein Problem.

Stolpert jemand über ein Loch im Pflaster, dann sähe das schon anders aus.

MfG
duck313

Bei einer Wohnanlage gibt es vermutlich eine Verwaltung der Wohnanlage. Die kannst Du auch um Rat fragen. Mit kurzfristig ist da wohl eher nix.