Mal angenommen jemand hat ein Sondereigentum (Eigentumswohnung) in einer Wohnanlage. Die einzelnen Eigentumswohnungen sind durch einen gemeinsamen Innenhof miteinander verbunden, der zum Gemeinschaftseigentum zählt. Nun würde ein Miteigentümer beschliessen in diesem Innenhof eine private Feier größeren Umfanges abzuhalten (inkl. aufstellen eines Zeltes, von Bierbänken etc.). Dürfte er dies ohne Weiteres, wenn es keine konkrete Vereinbarung zur Nutzung des Gemeinschaftseigentumes in dieser Hinsicht gäbe? In diesem Fall gäbe es zwar eine Hausordnung, welche solche Fälle allerdings nicht regelt.
Wie ist die Rechtslage wenn bei dieser Feierlichkeit ein Unfall passieren würde? Wären dann alle Eigentümer haftbar zu machen?
Danke im Voraus für eine Rückmeldung.