Hallo,wenn man Landwirtschaftliche Flächen zB eine Koppel gepachtet hat und auf dieser von ein anderen Person Tiere gegen Bezahlung darauf laufen läßt und der Besitzer der Tiere schriftlich versicht sich auch um die Einzäunung zu kümmern ist dann der Pächter der Koppel aus der verantwortung falls die Tiere ausbrechen? Vielen Dank
Kaann nur gefühlsmäßig antworten. Ich denke Nein (sonst würde ich mich ehrlich gesagt etwas wohler fühlen).
Gruß!
Horst
Nö, ist er nicht…er haftet als Tierhalter…außerdem ggf. Organisationsverschulden.
Er hat aber vielleicht einen Ersatzanspruch gegen den beauftragten, weil der weiderum nicht aufgepaßt hat und damit seine vertragliche Verpflichtung nicht ordentlich erfüllt hat
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