Nutzung von Markennamen

Hallo!

Fastnacht steht vor der Tür und die Idee im Raum ein Kostüm zu tragen das aussehen soll wie eine bekannte Süßigkeit. Auch der Markenname soll zur Verwendung kommen um den wiedererkennungswert zu steigern.

Jetzt kam als Idee aus der Gruppe, wir machen ein Foto und senden es an den Hersteller in der Hoffung wir werden für die kreative Werbung seines Produkts gesponsort mit Leckereien?

Dieser Vorschlag führte dann zur Diskusion, ob es überhaupt rechtlicht erlaubt ist als „Markenprodukt“ herum zu laufen ohne Genemigung des Herstellers. Und ob wir uns mehr Ärger als Freude mit dem versenden des Fotos an den Hersteller einhandeln.

Vielleicht wird uns hier geholfen?

Hallo auch!

Eine wesentliche Frage bei der Nutzung von geschützten Kennzeichen ist der geschäftliche Charakter der Nutzung. Wie § 14 (1) MarkenG besagt: „Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr […] ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt […]“

Es kommt also darauf an, ob Ihr das Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr nutzt. Auch wenn der geschäftliche Verkehr generell sehr allgemein auszulegen ist (d.h. Tätigkeiten wirtschaftlicher Art, die zur Förderung eines geschäftlichen Zwecks dienen, sind bereits darin eingeschlossen), scheint mir eine Verwendung von Faschingskostümen nicht besonders geschäftlich zu sein.

Lange Rede, kurzer Sinn - wenn Ihr das Ganze ganz privat veranstaltet und keine wirtschaftlichen Absichten verfolgt, sollte es kein größeres Problem sein.

*** Bitte beachtet, dass dies keine rechtlich bindende Wertung darstellt. ***

Beste Grüße,
Christoph C>

Ich würde es nicht machen, ohne VORHER mit dem Hersteller darüber zu sprechen.

Helau!

Meines Erachtens dürfte es kein Problem darstellen, als Markenware (Süßigkeit) zu Fastnacht aufzutreten. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr die Kostüme mit der Marke zu eigenen Zwecken, rein privat nutzt und nicht zu geschäftlichen Zwecken trägt und darunter bspw. Süßwaren vertreibt. Zudem solltet ihr die Kostüme nicht vervielfältigen bzw. eure eigenen Kostüme unter der Marke verkaufen.

Die Idee, dem Hersteller ein solches Gruppenfoto zukommen zu lassen, ist ganz nett, allerdings bezweifel ich, dass dieser euch mit Süßigkeiten sponsort. Dennoch ist es ein Versuch wert.

Viel Erfolg.

Hallo,

Eine Markenrechtsverletzung setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus.

Das liegt hier nicht vor.

Gruß

S.J.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte ggf. Rechtsanwalt befragen.