Nutzungsabschlag bei Laptoprückgabe rechtens?

Ein vor nicht mal einem Jahr erworbener Laptop funktioniert nicht ordnungsgemäß.
Es wurden zwei Reparaturen durchgeführt. Es trat erneut eine Fehlfunktion ein, die dem Käufer nicht zur Last gelegt werden kann. Er soll nun das Geld von einem einschlägigen Elektronikfachmarkt zurückerhalten. Jedoch soll (trotzdem die Garantie noch nicht abgelaufen ist) ein Nutzungsabschlag erhoben werden, sodass der Käufer 120 EUR verliert.
Ist dieses Vorgehen rechtens? Darf innerhalb der Garantiezeit (8 Monate nach Kauf) ein derartig hoher Nutzungsabschlag erhoben werden?
Welche Möglichkeiten/ Rechte hat der Käufer?

Hallo,

Ist dieses Vorgehen rechtens? Darf innerhalb der Garantiezeit
(8 Monate nach Kauf) ein derartig hoher Nutzungsabschlag
erhoben werden?
Welche Möglichkeiten/ Rechte hat der Käufer?

ein Blick in die Garantiebedingungen, die individuell ausgestaltet sind, sollte Gewissheit bringen. Da niemand verpflichtet ist eine Garantie einzuräumen, gibt es dazu auch so gut wie keine gesetzlichen Regelungen.

Unabhängig von der Rechtslage: Ein Notebook, welches ich vor 8 Monaten gekauft habe, sollte ich noch günstiger als für 120 Euro weniger bekommen. Einen schlechten Schnitt macht der Käufer damit also in keinem Fall.

Gruß

S.J.

Deine Frage lässt sich nicht beantworten, wenn du uns verschweigst, was das Notebook denn gekostet hat.

Da stimmt allerdings. Im geschilderten Fall betrug der Preis des Notebooks 900 EUR.

Bei 900 Euro Kaufpreis und einem Jahr Nutzung fährt man mit einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 120 Euro gut. Das geht in Ordnung.