Hallo,
mich würde mal interessieren ob ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus so „ohne weiteres“ einige Wohnungen zu Ferienwohnungen umgestalten kann, um sie auch dann so zu vermieten?
D.h.: Eine Wohngemeinschaft/Hausgemeinschaft existiert somit nicht mehr, da der Lebensrhytmus von Feriengästen ein anderer ist als der eigentlichen Hausbewohner (ich denke hier an Lärm bis spät in die Nacht etc.).
Hier findet m.E.nach eine klare Zweckentfremdung und eine Mißachtung der vertraglich vereinbarten Nutzung statt.
Sehe ich das falsch?
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
Paul
Moin,
Hier findet m.E.nach eine klare Zweckentfremdung und eine
Mißachtung der vertraglich vereinbarten Nutzung statt.
Es ist allgemein eher unüblich, dass ein Vermieter mit den Mietern einen Vetrag schließt über die Nutzung ANDERER Wohnungen in einem Haus, welches dem Vermieter gehört…
Verwunderte Grüße,
Ingo
@Guido: hast natürlich vollkommen Recht. Thx.
Hallo,
danke für die Antwort, komme aber nicht so recht klar damit.
Vielleicht ist meine Fragestellung falsch?
Und wer ist Guido?
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Klarstellung
Hi!
Und wer ist Guido?
ICH!
LG
Guido