Hallo,
wir beabsichtigen ein zu Haus zu kaufen mit angrenzenden Gewerberäumen. Der jetzige Besitzer hat bereits aus 40 qm eine Einlegerwohnung ( Wohnraum ) geschaffen. Benötigte er hierfür eine Nutzungsänderung bzw. einen Bauantrag ? Ich hätte gerne gewusst welchen Nachweis er uns erbringen muss, damit wir sicher sein können das wir es nach dem Kauf nicht rückbauen oder wieder nur als Gewerbe nutzen dürfen.
Vielen Dank im voraus
Ingo
Hallo Ingo,
wenn der Wohnraum schon vorher da war & dieser nur geringfügig verändert wurde braucht ihr keine Genehmigung dafür das ist dann Bestandschutz.
Aber wenn vorher nur Gewerbe war dann ist das eine Nutztungsänderung und muss auch beim hiesigen Bauamt beantragt werden.
Aber ganz genau kann euch das nur jemand aus dem Bauamt sagen. Es kann auch sein, dass es dort einen Bebauungsplan gibt und in diesem ist festgelegt, was man machen darf oder nicht.
Also um ganz sicher zu gehen würde ich beim Bauamt nachfragen ihr könnt ja auch unverbindlich anfragen also nicht auf ein bestimmtes Bauvorhaben.
Schönen Tag noch
Peggy
Hallo Ingo,
was sagt denn die Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes bzw. auch der Bebauungsplan zu dem Ganzen?
Meines Wissens nach muss für die Umnutzung von gewerbl. Fläche in Wohnfläche (und umgekehrt) ein Antrag gestellt werden, erst recht, wenn bauliche Änderungen vorgenommen wurden.
Der jetzige Besitzer müsste also demnach eine Genehmigung vorlegen können, durch die ihr dann bzgl. Rückbau nichts zu befürchten hättet.
Kann er keine Genehmigung vorweisen, würde ich beim Bauordnungsamt nachhaken.
Gruß
Ani
Hallo Ingo,
in der Regel ist das so, wenn man Gewerberäume in Wohnräume umwandeln will, muss man beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Dafür gibt es dann eine Genehmigung, die der Besitzer Ihnen vorweisen sollte.
Hat er keine, sollten Sie ihn bitten, zusammen mit Ihnen zum Bauamt zu gehen und die Sache dort zu besprechen und zu klären.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Mitglied der Ing.-Kammer NRW
Diese Antwort kann eigentlich nur die zuständige Gemeinde oder das Bauamt geben.
Dann haben Sie die Sicherheit dass es keine weiteren Probleme gibt.
beste Grüße
L. Betz
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Hallo,
normalerweise benötigen Sie eine Nutzungsänderung.
Sie erkundigen sich am besten beim örtlichen Bauamt.
m.f.G.
Hubert Wand