Nutzungsänderung

Ich habe durch einen Immobilienmakler eine Hostessenwohnung/Club (Gewerbehalle/Gewerbegebiet)angemietet. In der Halle ist unten ein Reifenhändler. Ich habe die stark renovierungsbedürftige Halle (1 Etage komplett renoviert und den stark verwilderten Garten neu gemacht. Dazu kommt, ich habe den Club mit neuen Möbeln eingerichtet. Anmeldungen bei den Ämtern (Genehmigungen/Sperrbezirk Erfüllung vorhanden). Ich wollte am 01.02.2013 mein Gschäft eröffnen und dann wurde mir vom Bauamt mitgeteilt, dass keine Nutzungsänderung vorliegt.
Mein Vermieter stellte dann erst einen Antrag beim Bauamt mit einem Architekten zusammen und bekam vom Bauamt Auflagen erteilt, die er nicht erledigt. Angeblich wäre ein Brandschutzsachverständige da gewesen und hätte ein Gutachten geschrieben, doch es war niemand in der Halle gewesen. Es geht um das Dach der Halle und um einen Notausgang (1 Etage). Es vergehen Wochen und Monate, bisher ist Nichts geschehen und Nichts beim Bauamt eingereicht. Solange die Nutzungsänderung nicht vorliegt, darf ich in der Halle nicht meiner Tätigkeit nachgehen und somit bin ich seit Anfang Februar 2013 ohne Einkommen. Mußte mich deswegen auch beim Finanzamt abmelden.
Desöfteren habe ich den Vermieter um ein persönliches Gespräch gebeten, doch er weigert sich für ein prsönliches Gespräch. Am Telefon werde ich nur vertröstet. Ich habe Ihm dann schriftlich mit geteilt, dass ich die Miete einbehalte, wegen der fehlenden Nutzungsänderung, da auch nicht absehbar ist, wann sie genehmigt wird. Bisher hat er darauf hin nicht reagiert.

2 Problem:
Neben der Gewerbehalle ist ein Haus mit 4 Wohnparteien. Mein Partner hat dort dort eine Wohnung angemietet. Nun sagt das Bauamt, in diesem Haus dürfe man nur wohnen, wenn man zu dem gewerblichen Betrieb (Gewerbehalle) gehört.
Da ich die Halle nebenan gemietet habe, dürften wir als einzigste dort wohnen, da ich im Mietvertrag (keine Unterschrift) mit stehe. Alle anderen Mieter in diesem Haus dürften dort nicht wohnen und müßten raus.

Meine Fragen:

Was steht uns allgemein als Schadensersatz zu?
Bekommen wir unsere erstandenen Kosten z.b. Maklerprovision, Renovierungskosten, Einrichtungskosten ec. erstattet?
Steht mir ein Verdienstausfall zu, da ich seit dem 01.02.2013 wegen der fehlenden Nutzungsänderung ohne Einkommen bin?
Der Immobilienmakler und der Vermieter haben Räume gezielt als Hostessenwohnung/Club/Privatwohnung inseriert und vermietet ohne eine genehmigte Nutzungsänderung, die auch bisher nicht erbracht wird. Wie sieht da die Rechtsprechung aus?