Hallo Fachleute,
in EFH-Siedlungen sieht man sehr oft an der Eingangstüre ein Firmenschild wie zB „Steureberater XY“ oder "Arroganz Versicherungen ".
Manchmal sogar ein freistehendes Schild auf Säulen an der Eingangspforte.
Wenn jemand zB selbstständiger Handwerker wäre mit Arbeitszimmer/Büro und einem Kellerlagerraum, kräht vermutlich noch kein Hahn danach. Aber wie sieht es mit einer Nutzungsänderung aus, wenn er ein Firmenschlid an der Türe oder Pforte anbringt? Dann riechts ja förmlich nach Parteienverkehr.
lG Schorsch
Wenn ich selbst Besitzer eines Hauses und selbständig bin, kann ich ohne weiteres eine sog. „Firmenschild“ anbringen (und nutzt meiner Steuererklärung).
Bin ich aber Mieter hat dies schon Konsequenzen, weil in Steuererklärung vom Vermieter angegeben sein soll (muss), ob seine zur Vermietung gestellte wohnung/haus ausschließlich privat oder auch gewerblich genutzt wird.
Die Frage ist -für mich- nicht ganz klar, was aber Nutzungsänderung angeht: entweder privat genutzt oder gewerblich, und hier kommen sehr krasse steuerliche Unterschiede/Berechnungen zur Geltung.
hallo suwusch,
danke ertsmal. Das mit der vermieten Sache und der steuerlichen Bewandtnis ist klar.
Die Frage zielte aber auf reine Wohngebiete ab. Dürfen in Einfamilienhaus-Siedlungen Firmen arbeiten, zB mit Büro und Lagerraum? Dürfen sie mit einem Firmenschlid auf sich aufmerksam machen?
Mit welchen Behörden könnte dies kollidieren?
Wo sind die Grenzen?
Gruss