wie verhält es sich wenn man in der Teilungserklärung ein Büro stehen hat und man möchte es als Wohnung vermieten/nutzen. Das Objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc.
und wurde seit mehreren Jahren als Whg vermietet.
Kann ein einzelnen der WEG durch ein Veto die Nutzung als Wohnung verhindern?
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen den einzelnen Eigentümer prozessieren?
Wer hat einen vergleichbare Erfahrungen gesammelt und möchte dies mit der Gemeinschaft teilen.
Hallo Bulo,
es tut mir leid, aber da kann ich Dir nicht helfen.
Ich weiß nicht, ob der Beschluss über die Änderung von Teil- in Wohnungseigentum einstimmig sein muss.
Ihr Problem ist unverständlich! Sie schreiben, dass die Teileigentumsfläche seit Jahren als Wohnungeigentum genutzt wird. Woher soll denn da eine Beschwerde herrühren? Was sagt die Teilungserklärung über die mögliche bzw. zulässige Nutzung bzw. deren Wandel aus? Würden Sie Wohnraum gewerblich zweckentfremden, sähe die Sache kritisch aus. Andersherum wäre eine Anzeige beim Bauamt über die Nutzungsänderung sicherlich Vorteilhaft für die Berechnung der Grundsteuer B, die bei Gewerbe höher ist als bei Wohnraum. Lassen Sie die Dinge auf sich zukommen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
wie verhält es sich wenn man in der Teilungserklärung ein Büro stehen hat und man möchte es als Wohnung vermieten/nutzen. Das Objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h.
BAD, KÜCHE,etc. und wurde seit mehreren Jahren als Whg vermietet.
Kann ein einzelner der WEG durch ein Veto die Nutzung als Wohnung verhindern?
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen den einzelnen Eigentümer prozessieren?
Wer hat einen vergleichbare Erfahrungen gesammelt und möchte dies mit der Gemeinschaft teilen.
Mfg.
Bulo
Moin,
aus meiner uralten Erfahrung kann ich dazu nur sagen, dass alle Eigentümer mit einer Umwidmung einverstanden sein müssen.
Dazu kommt, dass m.W. die Umwidmung von/in Wohnraum auch mit der örtlichen Behörde abgestimmt sein muss - genaueres müßte das Baurechtsamt beauskunften können.
mfg.quember
leider kann ich Dir nicht wirklich helfen. Das eine ist Gewerberecht, das andere Zivilrecht.
Eigentlich müsste der Besitzer wissen, was er für einen Vertrag unterschrieben hat. Es gibt einen Bebauungsplan der Stadt, der eingehalten werden muss. Da drin sind, so viel mir bekannt ist, auch die Festlegungen für Privat und Gewerbe enthalten.
Ich würde mich an den Vermieter und an die Stadt wenden, und zwar deshalb an beide, weil sie möglicherweise unterschiedliche Interessen vertreten.
…was raten Sie mir zu tun? sollte ich mich meinem Schicksal beugen oder via Anwalt die Sache zur Klärung bringen. Welche Aussichten/Chance habe ich den?
…was raten Sie mir zu tun? sollte ich mich meinem Schicksal
beugen oder via Anwalt die Sache zur Klärung bringen. Welche
Aussichten/Chance habe ich den?
Mfg.
???
ich habe keine neueren Erkenntnisse.
Frohe Festtage & Viel Erfolg
quember