Hallo,
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft,
welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde -
und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als
Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet
wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert
wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es
im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?
Kennt jemand, der solch einen vergleichbaren Fall schon erlebt hat und würde die Erfahrung mit mir teilen?
Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?
Kennt jemand, der solch einen vergleichbaren Fall schon erlebt hat und würde die Erfahrung mit mir teilen?
Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?
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Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
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habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
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Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?
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habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
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Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
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habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
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Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch
habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.
Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?
Kennt jemand, der solch einen vergleichbaren Fall schon erlebt hat und würde die Erfahrung mit mir teilen?
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Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?
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Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen.
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Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers.
Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen
Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die
Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der
Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine
Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist
das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen
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Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert
wird gesetzt?
Kennt jemand, der solch einen vergleichbaren Fall schon erlebt
hat und würde die Erfahrung mit mir teilen?
Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch
Bulo
Hallo Bulo,
ich denke, Dir keine adhoc keine 100%ige Antwort geben zu können. Aber einiges ist für Dich ziemlich schief gelaufen:
- Du hast gekauft unter dem Aspekt, die „Immobilie“ als Büro zu nutzen (im Kaufvertrag festgehalten); und das kann (?) meines Erachtens entscheidend sein
- wenn dem so ist, könnte man Dir vorwerfen, die Immobilie wissentlich unter falschen Vorsätzen erworben zu haben (auch wenn sie z. T. immer als Wohnung benutzt wurde; darauf darfst/kannst Du nicht beruhen)
- aber da Du der rechtmäßige Besitzer bist, könnte ich mir vorstellen, dass Du allenfalls eine „Strafabgabe“ bezahlen müsstest (aber fraglich)
- aber auf jeden Fall die Immobilie fortan nur noch als Büro benutzen, um weiteren Ärger zu vermeiden, denn den würde es geben
Grüße