Hallo!
Konkreter Fall:
Wir möchten in einem bisher als Hobbyraum genutzten Zimmer unseres Hauses in einem allgemeinen Wohngebiet in Baden-Württemberg gewerblich Nachhilfe geben. Meine Vorstellung ist: ca. 4 Tage die Woche 4 Stunden pro Tag bei max. 2 anwesenden Schülern gleichzeitig. Ansonsten wird der raum weiterhin als Wohnraum genutzt.
Problem 1:
Nach erster telefonischer Auskunft des Bauamtes muss eine Nutzungsänderung her. Stimmt das? Mein naiver Gedankengang ist der, dass ich die Nachhilfe ja auch im Esszimmer machen könnte. Grund für den Hobbyraum ist einfach nur, dass wir dort mehr Ruhe haben und der Raum wirklich abgeschlossen ist. Wieso sollte ich den umnutzen und wo ist der Grenzwert zwischen Umnutzungsnotwendigkeit und weiterhin privater Nutzung?
Problem 2:
Weiß jemand, ob ich den Raum dann zu einem bestimmten Prozentsatz als Unkosten in der Steuererklärung angeben
kann bzw. als Betriebsausgabe deklarieren kann?