Hallo an Alle,
mich würde interessieren, wenn Person A eine privat genutzte Wohnung in ein Büro mit Publikumsverkehr umgestaltet, darf man das oder muss man beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Vielen Dank.
Grüße lara
Hallo an Alle,
mich würde interessieren, wenn Person A eine privat genutzte Wohnung in ein Büro mit Publikumsverkehr umgestaltet, darf man das oder muss man beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen.
Vielen Dank.
Grüße lara
Man bedarf einer Genehmigung; es kann ja z.B. sein, dass die Nutzungsänderung planungsrechtlich gar nicht zulässig ist.
Levay