Nutzungsänderung einer Teilungserklärung WEG

Hallo,

habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde. Eine Klage gegen den Verkäufer macht keinen Sinn, da es im Kaufvertrag auch entsprechend als Büro deklariert ist.

Definitiv steht in der Teilungserklärung als Büro zu nutzen. Das objekt hat baulich alle Voraussetzungen für eine Wohnung, d.h. BAD, KÜCHE,etc…

Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers. Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Der jeweilige Eigentümer versucht natürlich die Sachlage so zu schildern, das von der WG eine Belästigung der Gemeinschaft ausgeht. Eine einstimmige Zustimmung durch eine Nutzungsänderungsantrag wäre von daher nicht möglich.

Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen prozessieren?

Welche Kosten können auf mich zu kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?

Kennt jemand, der solch einen vergleichbaren Fall schon erlebt hat und würde die Erfahrung mit mir teilen?

Vielen Dank für die Gedanken- und Diskussionsaustausch

Bulo

Hallo Bulo,

ich habe das gleiche Problem wie du, mich würde interessieren wie dein Fall verlaufen ist und ob du eine Info für mich hast was ich unternehmen kann!!

Vielen Dank!!

Hallo,
das Thema geht in die zweite Runde - d.h. mit Anwalt und etc…- was aus meinersicht nur reine unverständnis auslöst. Anstatt das Menschen miteinander reden und einem unterstützen…:frowning:( Stattdessen sich mit Anwälten und auf sein Recht pochen, ob es sinn macht oder nicht - hauptsache Recht zu haben bzw. einen anderen Menschen das Leben schwerer machen…Ich für meinen Part werde es sehen wohin es hinführen wird…die Serie hat erst angefangen…

Hallo,

ja ich bin ganz deiner Meinung.

Meine Wohnung ist in der Teilungserklärung als Lager eingetragen.

Allerdings ist gewerbliche Nutzung bei uns im Haus schriftlich untersagt worden. Also wurde das Lager in eine Wohnung umgebaut. Nun habe ich mich bei einem Miteigentümer beschwert der sich nicht an die Hausordnung hält und nun droht er mir damit dass ich ja meine Wohnung gar nicht als Wohnung nutzen dürfte, jedoch steht in meinem Kaufvertrag: „Gegen die Eintragung in der Teilungserklärung erklären wir dass es sich bei dem Sondereigentum Nummer 16 nicht um ein Lager sondern um eine Wohnung handelt“ Also hoffe ich dass ich im Ernstfall die Verkäufer in Regress nehmen kann!!

Ich wünsche dir jedoch viel Glück bei deinem Fall, und würde mich freuen wenn du mir schreiben könntest was bei dir rausgekommen ist.

Vielen Dank!!

Hallo,
ich werde nun via Anwalt die Sache klären müssen.
Wurde bei Ihnen die Nutzung als Wohnung nun untersagt werden? Was ist bei ihnen herau gekommen?

Mfg.
B.D.