Nutzungsänderung Erlaubnissfreie Gaststätte

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne wissen wie lang eine Nutzungsänderung dauert.
Und wie lange die Behörde rechtlich zeit hat so was zu bearbeiten.

Hallo akayfr

Je nach Bundesland, können die Zeiten, in denn eine Behörde über einen Antrag entscheiden muss stark variieren!

Das hängt zum großen Teil aber auch davon ab, wie „vollständig“ und „prüffahig“ die vorgelegten Antragsunterlagen sind!
Auch ist die Bearbeitungszeit davon abhängig, wie viele weiter Behörden eingeschaltet werden müssen ( z.B. Lebensmittelaufsicht, Gewerbeamt, Ordnungsamt etc. )

Am besten mal bei der zuständigen Bauaufsicht nachfragen!

Ich hoffe Ihnen hat die Auskunft weitergeholfen,
mit freundlichen Grüßen

U.F.

hi kommt drauf an was für eine Nutzung gewünscht wird .-Von was nach Wo?? mfG HPW

Von einem Nagelstudio in ein Sportcafe ohne Alkoholausschank und ohne Lebensmittel in BW

dürfte kein Problem sein wen die Toilettenanlage da ist und ein Raum zum Gläser spülen da ist. Momentan Ferienzeit ich Denke das die Bearbeitungszeit ca. 3 Monate dauern wird!! Erfahrungsgemäß.

Sorry, das weiß ich auch nicht. Die entsprechende Behörde sollte aber Auskunft erteilen können. Einfach mal anrufen.

Hallo akayfr

zunächst einmal benötigt man dazu entsprechende Unterlagen wie Pläne, Berechnungen etc. Je nach Stadt und Bundesland sind die Anforderungen unterschiedlich. Am besten Du klärst das vorher mit dem zuständigen Amt ab, was genau benötigt wird. Ab Vorlage aller Unterlagen und je nach Fall dauert so was zwischen 2-4 Monaten, immer vorausgesetzt, es sind alle Unterlagen vollständig eingreicht.

Es grüsst freundlich

Toggi 2008

Eine pauschale Antwort gibt es dazu nicht. Evtl. ist eine Nutzungsänderung gar nicht möglich oder nur nach Baumaßnahmen zu genehmigen. Eine beabsichtigte Nutzungsänderung kann sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Daher ist evtl. auch der Bebauungsplan zu ändern …
Die Zeitspanne reicht von Wochen bis Jahre …, je nachdem um welche Nutzung es sich handelt und wie groß die Nutzfläche ist. Wenn der Bebauungsplan geändert werden müsste, sind politische Mehrheiten notwendig …

Da bin ich leider überfragt.

„ich würde gerne wissen wie lang eine Nutzungsänderung dauert.“

Die Nutzungsänderung gilt, solange die Immobilie existiert oder eine erneute Nutzungsänderung beantragt wird.

„Und wie lange die Behörde rechtlich zeit hat so was zu bearbeiten.“

Normalerweise ist die Bearbeitungszeit einer Nutzungsänderung in der Grössenordnung eines normalen Bauantrags.
Da für den Antrag in der Regel ein autorisierter Fachmann (Architekt)nötig ist, würde ich einen solchen oder bei der Behörde direkt anfragen.
mfg
Eberhard Noller

Hallo lieber Ratsuchender,
das ist sicherlich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber in der Regel dauert die Bearbeitung auch schon mal drei Monate oder knapp mehr (Sachbearbeiter erkrankt, Urlaubszeit etc). Aber viel länger sollte die Bearbeitung nicht dauern.
LG Peter

Hallo,
es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist. Die Behörde hat angemessen Zeit zur Bearbeitung. Angemessen ist dabei sehr unbestimmt und ist immer nur im Einzelfall zu entscheiden. Natürlich hängt die Bearbeitungszeit auch vom Bearbeitungsaufwand und von den im Vorgang festgeschriebnen Beteiligungen Anderer (Behörden, öffentlichen Träger, Nachbarn, usw. ) ab. Jeder Beteilgte hat dabei eine eigene Frist zur Bearbeitung (i. d. R. 3 Monate). Jeder Beteiligte muss dazu alle Antragsunterlagen erhalten. Da in der Regel die Unterlagen max. dreifach eingereicht werden, muss die Behörde oftmals erst die Antragsunterlagen von einem Beteiligten zurück bekommen, um sie dann einem weiteren Beteiligten zu übersenden.Daraus ergibt sich dann oftmals für den Antragsteller eine nicht erklärbare lange Bearbeitungszeit.
mfg db

Das wird sicher abhängen von der entsprechenden Behörde Deines Heimatortes. In der Urlaubszeit kann es sicher etwas länger dauern als in der anderen Zeit des Jahres.

Hallo,
zu dieser Frage kann ich leider keine Antwort geben.
Gruß Günni27

Hallole,
wenn die Nutzungsänderung im Kenntnisgabeverfahren eingereicht wird darf 2 Wochen nach Eingang der Unterlagen mit dem Umbau begonnen werden. Wenn es ein normaler Bauantrag ist kann es bis zu 3 Monate dauern.

Schöne Grüße
Christian Storch

Fragen zu baurechtlichen Verfahren benötigen immer eine Angabe des Bundeslandes, da diese im Landesrecht geregelt sind.

Üblich ist die Annahme, dass eine Behörde nach spätestens drei Monaten in der Lage sein sollte eine Entscheidung zu treffen.

Bestes Beschleunigungsinstrument ist die Vollständigkeit der Unterlagen und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit. Dann können (positive) Entscheidungen auch schon mal nach 14 Tagen vorliegen.

Die Dauer einer Nutzungsänderung hängt

  1. davon ab, ob alle Unterlagen vollständig, d. h. mit allen Plänen und Zeichnungen eines sogenannten „Bauvorlageberechtigten“, in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur und allen Unterschriften der Planer und des Antragstellers vorliegen,
  2. wenn Brandschutz, Toiletten, Stellplätze etc. vorhanden ist und die Nutzung allgemein nach den Satzungen der Gemeinde, also z. B. einem Bebauungsplan, zulässig ist, gilt das sogenannte „Freistellungs- oder Kenntnisgabeverfahren“, d. h. wenn die Baubehörde die Vollständigkeit und den Eingang der Antragsunterlagen bestätigt hat, beträgt die Frist allgemein zwei Wochen.
    Das ist in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Sofern Umbauten zwar erfolgen sollen, aber die Gaststätte zulässig ist und z. B. nur kleine Befreiungen beantragt werden und ein Bebauungsplan existiert, beträgt die Frist der Behörde ab Eingangsbestätigung drei Monate. Wenn Unterlagen nachgefordert werden kann die Frist ausgesetzt und die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Wenn ein großes Bauvorhaben, mit großen Umbauten, z. B. in einem Hochhaus erfolgen soll, dann wäre ein Vollverfahren mit allen Prüfungen, Brandschutz, Statikprüfung erforderlich, hier gibt es keine fixierten Fristen, allgemein sind 6 Monate üblich, es kann aber je nach Schwierigkeit auch länger dauern. Also, in den meisten Fällen dauert die Bearbeitung ca. 3 Monate.

Die Genehmigung einer Nutzungsänderung stellt eine Baugenehmigung dar und ist unbefristet gültig, es sei denn, sie wurde befristet erteilt. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren hat die Behörde innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung zu treffen, bei schwierigen Sachverhalten kann sie diese Zeit noch um zwei Monate verlängern. Danach tritt eine Filktion ein, mit der das Vorhaben als genehmigt gilt.
Ich hoffe, dieAantwort kommt noch zu deinem Nutzen, ich war im Urlaub.
Freundliche Grüße
Harald