Hallo Zusammen,
kann mir jemand bitte bei folgendem Sachverhalt behilflich sein?
Ich bin Besitzer eines Eck-Wohnhauses mit konzessioniertem Ladenlokal. Im EG befindet sich ein Bistro, welches verpachtet ist.
Im 2. OG befindet sich eine Wohnung mit 110qm welche möbiliert an 4 Mieter (WG) vermietet ist.
Die Wohnung im 1.OG wurde renoviert. Dort wurden ein 2tes Bad und eine Singleküche installiert. Der Pächter des Bistros wollte diese Zimmer mobiliert von mir mieten und dann an Gäste weiter vermieten.
Dazu war eine erweiterte Konzession der Gaststätte erforderlich. Brandschutztür, doppelte Decke, Feuerlöscher, Notbeleuchtung, ect. wurden von uns in der Wohnung installiert.
Also alle Auflagen, bis auf 2 Stellplätze die die Stadt für die Nutzungsänderung forderte, da ich keine Stellplätze (Eckhaus) nachweisen kann. Die Ablöse an die Stadt sollte pro Stellplatz 4600 € betragen,
also Summe 9200€. Da letzendlich kein Pachtvertrag für die Zimmer zustande kam, habe ich nun selber ein Gewerbe für die Vermietung an Monteure (Firmen) eröffnet.
Die Zimmer werden nun von mir für mehrere Wochen an Firmen vermietet, mit Rechnung und ausgewiesener MWSt.
Nun meine eigentliche Frage:
Brauche ich die Genehmigung für die Nutzungsänderung von der Stadt überhaupt noch? In Verbindung mit dem Bistro (Gaststätte) war das schon klar. Wir haben aber keine Rezeption und bieten auch kein Frühstück usw. an. Die Reinigung und den Tausch der Handtücher und Bettwäsche machen wir selber. Sonst müßte doch jede Ferienwohnung (-zimmer) oder eine Monteurwohnung eine Nutzungsänderung beantragen.
Danke für lesen und antworten
Ralf