Nutzungsänderung für Pension, Monteurunterkunft?

Hallo Zusammen,
kann mir jemand bitte bei folgendem Sachverhalt behilflich sein?

Ich bin Besitzer eines Eck-Wohnhauses mit konzessioniertem Ladenlokal. Im EG befindet sich ein Bistro, welches verpachtet ist.
Im 2. OG befindet sich eine Wohnung mit 110qm welche möbiliert an 4 Mieter (WG) vermietet ist.
Die Wohnung im 1.OG wurde renoviert. Dort wurden ein 2tes Bad und eine Singleküche installiert. Der Pächter des Bistros wollte diese Zimmer mobiliert von mir mieten und dann an Gäste weiter vermieten.

Dazu war eine erweiterte Konzession der Gaststätte erforderlich. Brandschutztür, doppelte Decke, Feuerlöscher, Notbeleuchtung, ect. wurden von uns in der Wohnung installiert.
Also alle Auflagen, bis auf 2 Stellplätze die die Stadt für die Nutzungsänderung forderte, da ich keine Stellplätze (Eckhaus) nachweisen kann. Die Ablöse an die Stadt sollte pro Stellplatz 4600 € betragen,
also Summe 9200€. Da letzendlich kein Pachtvertrag für die Zimmer zustande kam, habe ich nun selber ein Gewerbe für die Vermietung an Monteure (Firmen) eröffnet.
Die Zimmer werden nun von mir für mehrere Wochen an Firmen vermietet, mit Rechnung und ausgewiesener MWSt.

Nun meine eigentliche Frage:
Brauche ich die Genehmigung für die Nutzungsänderung von der Stadt überhaupt noch? In Verbindung mit dem Bistro (Gaststätte) war das schon klar. Wir haben aber keine Rezeption und bieten auch kein Frühstück usw. an. Die Reinigung und den Tausch der Handtücher und Bettwäsche machen wir selber. Sonst müßte doch jede Ferienwohnung (-zimmer) oder eine Monteurwohnung eine Nutzungsänderung beantragen.

Danke für lesen und antworten

Ralf

Hallo Ralf,
diese Frage kann Ihnen nur wirklich kompetent Ihr
zuständiges Bauordnungsamt beantworten.
Gruß aus Hagen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo,
ich weiß es nicht mit 100%iger Sicherheit aber ich glaube nicht. Du kannst doch auch ohne Gewerbe privat Deine Zimmer vermieten. (muß natürlich in der SE angegeben werden).
Allerdings kann natürlich bei gewerblicher Nutzung wieder alles anders sein. Ist halt schwierig im deutschen „Wirrwarr“. Sorry, daß ich Dir nicht viel weiter helfen kann.

tut mir leid, keine ahnung

OK, danke erst einmal für die Antworten.

Ich habe mich mit dem Bauamt in Verbindung gesetzt.
Dort bekam ich die Auskunft, da es ein Beherbergungsbetrieb ist, egal ob mit oder ohne Rezeption, Frühstück, Reinigung, ect. eine Nutzungsänderung auf jedenfall vor Beginn der Tätigkeit (Vermietung) genemigt werden muss. Auf meine Frage hin, was denn mit den privaten Vermietern von z.B. Monteurwohnungen oder Ferienwohnungen sei, und das ich dort noch nie eine Brandschutztür oder Feuerlöscher gesehen habe, bekam ich keine konkrete Antwort.
Die Stadt drückt in den Fällen entweder ein Auge zu, oder die Rechtgrundlage fehlt völlig.

Ich kann doch wohl eine Wohnung an eine Firma für 2 Monate gewerblich oder privat vermieten und danach wieder an eine Andere.
Wo besteht darin der Unterschied? Klar das BGB und die Mietverträge sind m. U. anders, die Steuern, ect. Nach all den Nachforschungen im Netz und Fragen an die Stadt bzw. Finanzamt habe ich keine klare Auskunft bekommen.

Die einen sagen (Stadt) „ist gewerblich“ die Anderen sagen (Finanzamt) „spielt keine Rolle“, und dann ist eine Ferienwohnung mit einem Bett „auf jeden Fall gewerblich“. Ist das etwa nur eine Frage wie ich das Ding nenne? Ob Hotel, Pension, Ferienwohnung, möbilierte Unterkunft, Herberge, Monteurwohnung oder Stundenzimmer?
Klar kommt es auf die Anzahl der Betten an, aber wo steht das geschrieben. Gibt es dafür einen Gesetztestext, der sowas klar regelt? Meiner Meinung nach nicht.

Unverständliche Grüße
Ralf