Wer kennt sich mit dem Procedere aus ?
Wer kann mir eine Hilfestellung geben, damit ich die Fettnäpfchen auslasse und schneller ans Ziel komme.
Ich mache augenblicklich die Qualifizierung zum Tagesvater, meine Frau ist Erzieherin und schon einige Jahre als Tagesmutter in externen Räumen tätig.
Wir möchten gerne einen Zusammenschluss (bis 9 Kinder) realisieren. Ein geeignetes Objekt (Mehr als 3 Räume, Erdgeschoss, 2. Fluchtweg, separate Küche, Sanitärbereich mit Dusche, etc.) haben wir gefunden.
Das Objekt ist vom Jugendamt als geeignet bewertet worden. Es müssen überschaubare bauliche Veränderungen durchgeführt werden.
Jetzt fehlt nur noch diese sch… Nutzungsänderung.
Wer kann mir hierbei helfen bzw. Tipps geben ?
Wer kennt sich aus mit der Beantragung der „großen“ Investivmittel ?
Bin für jeden Rat dankbar.
Wer mich tatkräftig unterstützt wird zu einem tollen Essen nebst mehreren Kölsch eingeladen !
Hallo Bakomax,
ich kann nur für Grundsätzliches sprechen und wie es in Bremen ist. Hier in Bremen arbeite ich als Abteilungsleitung für den Fachdienst und eng mit der senatorischen Behörde zusammen.
Am besten ist für Nutzungsänderung und bei Umbauten auch für die Investitionskosten einen Architekten anheuern. Das kostet etwas, aber dann ist KTP wirklich auf der sicheren Seite und das Projekt kann zeitnah umgesetzt werden.
Ansonsten ist das Bauamt für die Nutzungsänderung zuständig. Für Investitionskosten gibt es im Netz (Stichwort: ESF Aktionsprogramm Kindertagespflege) die Rahmenbedingungen und die Antragsformulare. Diese müssen bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes eingereicht werden.
Lieben Gruss
Susanne Kuhnke
Hallo bakomax,
wende dich doch direkt an die u.g. Kollegin
Sie hat in diesen Tagen in Köln eine GTP eröffnet.
Trete dieser Gruppe bei und frag da nach ihr (Jenniefer B.-K.)
Viel Erfolg bei der Quali. https://www.facebook.com/groups/361850190514812/
leider kann ich Ihnen dabei nicht weiterhelfen, auch wenn ein Essen mit Kölsch sehr verlockend wäre.
In Dresden, wo ich als Tagesmutti tätig bin, gibt es keine Großtagespflegestellen. Hier wird, neben der Zulassung des Jugendamtes, nur die Genehmigung des Vermieters verlangt, dass eine Tagespflegestelle in den Räumlichkeiten gestattet ist.
Liebe Grüße und alles Gute auf dem Weg zum Tagesvater!
da die Gepflogenheiten in jedem Bundesland und dann auch noch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich sind, kann ich leider nicht weiter helfen. Tut mir leid.
Ansonsten bin ich morgen auf der Fortbildung:
„Tagespflegepersonen nutzen Räume gemeinsam - Standards und Abgrenzungsmerkmale“ in Kassel, da weiß ich nachher sicher schon mal mehr.