Es geht darum, ob bei einem Nutzungsänderungsantrag ohne Baumaßnahmen die Nachbar-Eigentümer zustimmen müssen.
In einem Mischgebiet will ich einen Pizzaservice gründen, wo vorher ein anderes Gewerbe drin war.
Direkt neben diesem Laden sind jeweils links und rechts bereits andere Gastronomiebetriebe.
Laut Auskunft des Bauamtes würde einer Nutzungsänderung zugestimmt werden. Die Hausverwaltung hat auch schon zugestimmt (soll heißen, es gibt keinen Konkurrenzschutz für die anderen beiden Gastronomiebetriebe).
Frage I:
Laut meinem Entwurfsverfasser (Architekt) müssen die Nachbar-Eigentümer zustimmen (oder Alternativ die Hausverwaltung wenn sie entscheidungsberechtigt ist, was hier nicht der Fall ist, es müssen also theoretisch alle Eigentümer gefragt werden).
Laut Bauamt müssen die Nachbar-Egentümer im Antrag samt Anschrift lediglich nur erwähnt und nicht gefragt werden.
Was stimmt denn nun?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn nur ein einziger Nachbar-Eigentümer „NEIN“ sagt, eine Nutzungsänderung abgelehnt würde.
FrageII:
Was passiert wenn ich OHNE Nutzungsänderungsantrag einfach meinen Pizzaservice eröffne und abwarte was passiert!?
Im schlimmsten Fall müsste ich den Nutzungsänderungsantrag nachträglich stellen. Würde ich dann rein theoretisch eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen bekommen, würde ich dann nicht erfolgreich dagegen klagen können wenn 2 Mitbewerber im gleichen Gebäude existieren dürfen!?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo,
der theoretische Fall sollte so ergänzt werden, dass das Bundesland darin auftaucht und dargelegt wird, ob es sich um ein bauordnungsrechtliches und/oder ein wohnungseigentumsrechtliches Problem handelt. So ganz werde ich dahingehend nämlich nicht schlau.
Bauordnugnsrechtlich würde für NRW u.a. die Frage interessant sein, ob durch die „Massen an Fiat Unos und Fiat Pandas“ und ggf. Selbstabholer des Pizza-Services wesentlich mehr an KFZ-Verkehr entstünde als durch das vorher dort gemeldete Gewerbe. Dann wäre eine Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Interessen im Sinne der LBO NRW gegeben, die ggf. zu einer entsprechenden Beteiligung oder gar Zustimmungserfordernis der Nachbarn führen müsste. Mit Konkurrenz oder einer baulichen Veränderung an einer Eigentumswohnungsanlage hat das nix zu tun.
Gruß vom
Schnabel