Hallo,
folgender Sachverhalt besteht:
Ein Gärtner will eine Photovoltaikanlage auf einem Grundstück (landwirtschaftliche Fläche) direkt neben seinem Betrieb erstellen lassen. Auf der anderen Seite wird das Gelände durch eine neue Straße begrenzt. Unter der Modulfläche wird eine Begrünung mit besonderer Berücksichtigung der Kleinlebewesen durchgeführt. Landwirtschaftliche Nutzung ist praktisch nicht möglich.
Die Anlage ist etwa 600 kwh groß. Ein Installationsbetrieb steht zur Verfügung, die Finanzierung ist gesichert und die Gemeinde befürwortet das Vorhaben. Nur mit der Genehmigung hat sie Schwierigkeiten. Für den Fall, daß ein Präzedenzfall in der BRD zur Verfügung stehen würde, hat sie allerdings Entgegenkommen signalisiert. Kennt jemand einen solchen Fall?
Danke
Cook