Wir sind gerade dabei unsere ETW zu verkaufen. Der Notar des zukünftigen Käufers wies uns darauf hin, dass die Wohnung in der Teilungserklärung als Teilimmobilie aufgeführt ist. Zum Hintergrund:
Die Wohnung gehört zu einer Eigentümergemeinschaft von insgesamt 30 Parteien. Vor mehr als 20 Jahren ist unsere Wohnung eine Arztpraxis gewesen. Der damalige Eigentümer hat 1991 einen entsprechenden Umbau vorgenommen mit dem Ergebnis, dass von Seiten des Bauordnungsamtes eine Nutzungsänderung als Wohnung genehmigt wurde und somit auch seit diesem Zeitpunkt eine Wohnnutzung und keine gewerbliche Nutzung mehr stattgefunden hat. Eine Änderung in der Teilungserklärung erfolgte jedoch nicht. Die übrigen Wohnungen der Eigentümergemeinschaft sind allesamt Wohneigentum. Es findet und fand keine gewerbliche Nutzung statt.
Nun meine Frage: Muss eine Teilungserklärung zwingend dahingehend geändert werden, dass unsere Wohnung als Wohneigentum und nicht mehr als Teileigentum verzeichnet wird oder reicht hier die Genehmigung des Bauordnungsamtes? Laut dem Notar ist eine Nutzung zu Wohnzwecken nicht zulässig. Allerdings ist er der erste Notar, der diese Problematik sieht. Unser Notar hat uns beim Kauf der Wohnung vor 6 Jahren nicht darauf aufmerksam gemacht. Auch die Hausverwaltung war ziemlich verwirrt.
Das Ganze interessiert mich aus dem Grunde, da wir natürlich dem jetzigen Käufer gegenüber in der Pflicht stehen, die Teilungserklärung in der oben beschriebenen Angelegenheit zu ändern, was mit viel Arbeit und Kosten verbunden ist, auf die wir natürlich gern verzichten würden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist. Sollte diese Änderung aber von Nöten sein, so müssen wir uns wohl damit abfinden.
Die Festlegung ob Teil-oder Wohnungseigentum ist eine Zweckbestimmung in der Teilungserklärung. Die Änderung der Nutzung it also eine Änderung des Sondereigentums mit allen Folgen, d.H. alle anderen Miteigentümer und die Gläubiger müssen zustimmen.
ml.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!Dann werden wir die versäumte Änderung wohl in Angriff nehmen!