Hallo Zusammen,
ich benötige Hilfe zu folgendem Fall:
Mieter zieht aufgrund einer Eigenbedarfskündigung (durch außergerichtlichen Vergleich) zum 31.04. aus. Aufgrund des Zustands der Whg. veranlasst der Eigentümer Umbaumaßnahmen i.H.v. 20.000. Gerichtsverfahren bzgl. anteilige Erstattung Reparaturkosten durch Mieter läuft noch.
Wie sieht die steuerliche Abschreibung aus und den gerichtlichen Kosten nach dem 31.04.?
Aus meiner Sicht, darf der Eigentümer Mietereinnahmen, Schuldzinsen und Reparaturen etc. in der Anlage V, die bis zum 31.04. angefallen sind, angeben. Das ist mir klar, aber was passiert danach bzgl.
- der Kosten f. Umbaumaßnahmen und
- den gerichtlichen Kosten bzw. was darf er nun absetzen?
- Eigenheimzulage?
Es wäre schön, wenn mir jemand dabei helfen könnte.