Nutzungsänderung während des Jahres

Hallo Zusammen,

ich benötige Hilfe zu folgendem Fall:

Mieter zieht aufgrund einer Eigenbedarfskündigung (durch außergerichtlichen Vergleich) zum 31.04. aus. Aufgrund des Zustands der Whg. veranlasst der Eigentümer Umbaumaßnahmen i.H.v. 20.000. Gerichtsverfahren bzgl. anteilige Erstattung Reparaturkosten durch Mieter läuft noch.
Wie sieht die steuerliche Abschreibung aus und den gerichtlichen Kosten nach dem 31.04.?

Aus meiner Sicht, darf der Eigentümer Mietereinnahmen, Schuldzinsen und Reparaturen etc. in der Anlage V, die bis zum 31.04. angefallen sind, angeben. Das ist mir klar, aber was passiert danach bzgl.

  • der Kosten f. Umbaumaßnahmen und
  • den gerichtlichen Kosten bzw. was darf er nun absetzen?
  • Eigenheimzulage?

Es wäre schön, wenn mir jemand dabei helfen könnte.

Die Antworten sind leider sehr eindeutig:

1.) Alle Kosten, die durch die zukünftige Selbstnutzung verursacht werden (Gericht, Anwalt, Umbau), sind privat und bleiben bei der Anlage V außen vor. Den sie dienen ja nicht mehr der Erzielung von steuerlichen Einnahmen.

2.) Von den Umbaukosten können die Lohnanteile (muss auf der Rechnung vom Handwerker ausgewiesen werden und die Rechnung muss überwiesen werden) im Rahmen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen berücksichtigt werden. Maximal 6.000 € an Lohnkosten können berücksichtigt werden, darauf gibt es 20% Steuerermäßigung max. also 1.200 €. Es darf sich aber nicht um Kosten für Neubauten / Vergrößerung der Wohn-/Nutzfläche handeln z.B. Anbau einer Terrasse, eines Wintergartens, Dachgauben ect.

3.) Die Eigenheimzulage konnte letztmalig für das Jahr 2004 beantragt werden. Also für Gebäude die 2004 gekauft wurden oder für die der Bauantrag 2004 gestellt wurde.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Mieter zieht aufgrund einer Eigenbedarfskündigung (durch
außergerichtlichen Vergleich) zum 31.04. aus. Aufgrund des
Zustands der Whg. veranlasst der Eigentümer Umbaumaßnahmen
i.H.v. 20.000.

das verstehe ich nicht: inwiefern hat denn der mieter zu verantworten, dass eine wohnung umgebaut werden muss ? bei außergewöhnlichen sanierungen, durch unsachgemäße nutzung der bude und dadurch entstehende über das noemale hinausgehende sanierungskosten, sind diese aufwendungen sehr wohl noch bei den einkünften aus vermietung als werbungskosten abzugsfähig, auch wenn nachher eigennutzung vorliegt…

Gerichtsverfahren bzgl. anteilige Erstattung
Reparaturkosten durch Mieter läuft noch.

wenn noch geld kommt, dann müssen die werbungskosten natürlich gekürzt werden. bis dahin sind alle aufwendungen für das verfahren werbungskosten

Wie sieht die steuerliche Abschreibung

die abschreibung endet mit beginn der eigennutzung

aus und den
gerichtlichen Kosten nach dem 31.04.?

s.o.

Aus meiner Sicht, darf der Eigentümer Mietereinnahmen,
Schuldzinsen und Reparaturen etc. in der Anlage V, die bis zum
31.04. angefallen sind, angeben.

auch darüber hinaus, solange sie den zeitraum der vermietung betreffen. z.b. die rechnung vom steuerberater, die idr erst im folgejahr anfällt…

passiert danach bzgl.

  • der Kosten f. Umbaumaßnahmen und

s.o. wie ist dieser „umbau“ begründet ?

  • den gerichtlichen Kosten bzw. was darf er nun absetzen?

s.o.

  • Eigenheimzulage?

thema ist „durch“

gruß inder

das verstehe ich nicht: inwiefern hat denn der mieter zu
verantworten, dass eine wohnung umgebaut werden muss ? bei
außergewöhnlichen sanierungen, durch unsachgemäße nutzung der
bude und dadurch entstehende über das noemale hinausgehende
sanierungskosten, sind diese aufwendungen sehr wohl noch bei
den einkünften aus vermietung als werbungskosten abzugsfähig,
auch wenn nachher eigennutzung vorliegt…

Die Schäden sind durch unsachgemäße Nutzung entstanden, deswegen auch das Gerichtsverfahren.

wenn noch geld kommt, dann müssen die werbungskosten natürlich
gekürzt werden. bis dahin sind alle aufwendungen für das
verfahren werbungskosten

ok

die abschreibung endet mit beginn der eigennutzung

auch darüber hinaus, solange sie den zeitraum der vermietung
betreffen. z.b. die rechnung vom steuerberater, die idr erst
im folgejahr anfällt…

ok

passiert danach bzgl.

  • der Kosten f. Umbaumaßnahmen und

s.o. wie ist dieser „umbau“ begründet ?

Umbau ist vllt. zuviel, eher Reparaturarbeiten von Holztreffen, Fließen etc.

  • Eigenheimzulage?

thema ist „durch“

gruß inder

Vielen Dank. Deine Antworten haben wir sehr geholfen.

Vielen Dank für deine Antworten.

passiert danach bzgl.

  • der Kosten f. Umbaumaßnahmen und

s.o. wie ist dieser „umbau“ begründet ?

Umbau ist vllt. zuviel, eher Reparaturarbeiten von
Holztreffen, Fließen etc.

also wenn es sich zu 100% (wobei da natürlich die darstellung schwierig sein kann) um die behebung von schäden durch den mieter handelt, dann sind das auch zu 100% werbungskosten. wichtig wird hier sein, wie alt die wohnung ist und inwiefern durch die sanierung eine verbesserung des ursprünglichen zustandes erreicht wurde. dieser ist dann ja nicht allein durch den mieter verursacht, sondern dient auch den eigenen ansprüchen im zuge der eigennutzung…

gruß inder