Nutzungsänderung im Außenbereich

Guten Tag liebe Gemeinde,

meine Partnerin und ich suchen in Hessen nach einem Haus im Außenbereich zum Wohnen und Arbeiten.
Wir haben eine Scheune gefunden, die ca 100 meter vor der Ortsgrenze im Außenbereich auf Gründland liegt.
In den vergangenen 20 Jahren wurde diese Scheune als Schreinerei genutzt und auch von der Gemeinde erschlossen (Strom, Wasser, Abwasser).

Jetzt meine Frage:
Habt ihr Erfahrungen über welche Schiene man die Nutzungsänderung am wahrscheinlichsten erhalten kann?
Ich komme aus der Landwirtschaft und könnte, falls nötig, meine Produktion um die Scheune herum aufbauen.

Ich bedanke mich im Vorraus.

Man sucht nach einem Architekten, der nachweislich Erfahrung mit Bauen und Umbauen im Außenbereich hat, bevor man das erste Mal mit dem Bauamt spricht.

Du kannst dir ja schon mal den §35 BauGB durchlesen, damit du siehst, wie „schlank“ alleine die bundesrechtlichen Regeln gestaltet sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html

Durch Vorabklärung mit der Gemeinde, ob euer Vorhaben (was mir nicht recht klar ist) dort machbar wäre.
Wohnen ist ganz schlecht.

Eine Betriebswohnung wäre möglich, wenn ihr einen Betrieb hättet der dort angesiedelt werden soll. Da schon eine Ausnahme von der land-/forstwirtschaftlichen Privilegierung mit der Tischlerei gemacht wurde könnte man auf einen anderen gewerblichen Betrieb schon hoffen.
Das mit dem Wohnen dort bleibt schwierig.

Du willst dort deinen Bauernhof ansiedeln oder wie soll man es verstehen ?
Die Scheune für landwirtschaftliche Lagerzwecke nutzen, sicher- aber dort wohnen wäre schon etwas weit hergeholt.

MfG
duck313

Erstmal danke euch beiden!
Nochmal genauer:
ich möchte die Scheune hauptsächlich zu Wohnzwecken nutzen + einen kleinen Teil Lagerraum für den Betrieb.
Desweiteren möchte ich um die Scheune herum etwas Gartenbau betreiben und auf einem angrenzenden Stück Grünland Geflügelhaltung mit Mobilstall.

An §35 BauBG hatte ich auch gedacht.
Es scheint wohl nicht ganz so leicht zu sein, daher werde ich mir wohl wie angeraten Rat vom Architekten holen.