Hallo,
für Alle, die sich mit den Versicherungen ärgern.
Es gibt ein Urteil des Landgerichtes in Verden, dass besagt, dass der Entschädigung nicht entgegensteht, dass die Reparatur noch nicht durchgeführt wurde.
AZ: 1 S 56/01
Viele Grüße
Gudrun
Hallo,
für Alle, die sich mit den Versicherungen ärgern.
Es gibt ein Urteil des Landgerichtes in Verden, dass besagt, dass der Entschädigung nicht entgegensteht, dass die Reparatur noch nicht durchgeführt wurde.
AZ: 1 S 56/01
Viele Grüße
Gudrun
Hallo Gudrun,
ja, schon klar. Aber ist das so neu? So lange wird halt auf Basis Gutachten abzüglich eventueller Einschränkungen abzüglich Mehrwertsteuer abzüglich SB reguliert.
Gruß
Marco
verstehe ich nicht! Einen Nutzungsaufall, wenn kein Ausfall der Nutzung erfolgt? Also nach GA abgerechnet wird? Das kann ich mir nicht vorstellen. Höchstens im Falle eines Totalschaden, ich den sowieso keine reparatur erfolgt. Hier benennt der Gutachter einen Zeitraum, der für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges erforderlich wird.
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