Nutzungsausfall bei vorsätslichem betrug ?

Hallo zusammen nehmen wir mal an ihr seht eine anzeige im autoscout für ein 2 jahre altes gebrauchtes fahrzeug. Ihr entscheidet euch dieses von privat zukaufe wird aber von einem autohaus finanziert und ebenfals gibt es von der verkaufenden privatperson einen garantieversicherung dabei die für evtl. Schäden die nach dem verkauf des fahrzeuges eintreen könnten diese Schäden begleicht.
Nun seit ihr unterwegs das fahrzeug abholen und merkt auf der heimtour ca. 650km das das fahrzeug heiß wird und der bordcomputer mekkert es ist kein kühlwasser drin. Ihr kontrolliert füllt wasser nach und fahrt heim .ein paar tage später mekert bordcomputer wieder und bei der kontrolle merkt ihr das tierisch druck im ausgleichsbehälter ist.Ihr versucht euch im internet schlau zu machen was des sein könnte und kommt rein per zufall auf eien internet seite wo ein user existiert der den glecihen namen hat wie der vorbesitzer eures zuletzt gekauften fahrzeuges und seht ebenfalls euer gekauftes fahrzeug als bild bei dem user inkl. Kennzeichen. dort stellt besagter verkäufer die frage was des sein kann das der ausglecihsbehälter soviel druck hat und dies 7 monate vor verkauf des besagten fahrzeuges. dort bekommt jener verkäufer die aussage das die kopfdichtung hin ist und bei dem auto ist des ebenfalls normal das auch der zylinderkopf dabei zu 99 % zerstört ist und ausgetauscht werden muss. Ihr seit geschockt fahrt in eine werkstatt und bekommt selbe diagnose Motor schrott . ihr unterrichtet den ehemaligen besitzer über diese erkenntnis und bekommt als antwort das könne nicht sein und man habe damals nur den kühlerdeckel getauscht damit wäre der fehler behoben gewesen. (lachhaft da der deckel keine entlüftung hat). nach mehreren telefonaten bekommt man schlieslich das angebot sich an den kosten zu beteiligen und man bekommt 500 euro der rest soll selber gezahlt werden staatliche 4000 euro . durch die garantieversicherung die von dem verkäufer abgeschlossen worde werden auch nur 40% der ksoten übernohmen und es wird auf kosten der versicherung ein gutachter rausgeschickt der bestätigt das der motor auf alle fälle vor kaufdatum schon defekt war . auch die polizei sagt bei erstattung der anzeige des verkäufers es handelt sich dabei defvenititv um betrug da man ja die interneteinträge ausgedruckt hat bevor sie von besagtem verkäufer gelöscht wurden. somit is der tatbestand des betruges mitlerweiel auch durchs gericht festgelegt worden. im hinblick auf die ewige wartezeit bis zum gerichtstermin entstehen euch enorme kosten da ihr euch ein anders fahrzeug erst einmal zulegen müst da ihr gesetzlich gezwungen seit den nutzungsausfall so gering wie möglich zu halten versicherung steuern und der eigentliche nutzunsausfall da das fahrzeug mitlerweile seit 6 moanten in der werkstatt steht würde ich sagen stehen dem käufer zu oder gibt es eine andere rechtsprechung ? mitlerweile wurde ein zweites gutachten vom käufer durchs gericht beauftragt welches ebenfalls durch eien unabhängigen anderen gutachter gemacht wude der den schaden des fahrzeuges auf ca. 7000 euro schätzt .eien antwort wäre nice

Sorry,…
…aber ohne jedes Komma, Absätze und Groß- und Kleinschreibung ist der Text unzumutbar zu lesen.

Dea

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Der Wurm muß dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.

Gruß
Christian