Halo liebe Wissende,
kann jemand sagen, ob bei Nutzungsausfall einer Mietsache,(z.B.Nichtbenutzbarkeit einer Wohnung nach Wasserschaden durch Leitungsdefekt)die Miete
weiterhin fällig ist oder darf sie für die Ausfallzeit einbehalten
werden?
Weiterhin wäre von Interesse, ob ein Mieter Ansprüche gegen den
Vermieter für Ersatzleistungen in so einem Fall hat?
Danke für Antworten!
Werner