Nutzungsausfall bei Wasserschaden

Halo liebe Wissende,
kann jemand sagen, ob bei Nutzungsausfall einer Mietsache,(z.B.Nichtbenutzbarkeit einer Wohnung nach Wasserschaden durch Leitungsdefekt)die Miete
weiterhin fällig ist oder darf sie für die Ausfallzeit einbehalten
werden?
Weiterhin wäre von Interesse, ob ein Mieter Ansprüche gegen den
Vermieter für Ersatzleistungen in so einem Fall hat?

Danke für Antworten!
Werner

Hallo,

wenn die Wohnung tatsächlich unbewohnbar war, darf die Miete gemindert und zudem die Kosten der anderweitigen Unterbringung nebst weiterer Kosten verlangt werden.
Für die anderweitige Unterbringung wird vorausgesetzt, dass keine anderen Räume in der Wohnung genutzt werden konnten.
Falls der Schaden durch eine Versicherung des Vermieters/Eigentümers abgedeckt ist, kann man einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann mit der Versicherung den Schaden reguliert und dessen Kosten auch vom Versicherer übernommen werden.

si

Der Schaden sollte auch der mietereigenen Hausratversicherung gemeldet werden. Diese ist möglicherweise auch Leistungspflichtig. Wohingegen den Vermieter uU kein Verschulden trifft.

vnA