zunächst stellt sich mir, und anderen sicher auch, die Frage,
wieso du hier im Forum eine Anfrage postest, obwohl du es doch
sowieso und dazu noch viel besser weißt.
Was weiß ich denn besser?
Es habe einen Nutzungsausfall gegeben. Meine Frage war die nach der Ersatzfähigkeit. Nach mlgw. gefällten Urteilen, gängiger Rechtssprechung o.ä.
Stattdessen wir hönisch von seelischem Schaden geredet. Es gibt dutzend andere Schadensarten, die man nur symbolisch in Geld begleichen kann, die mit Schmerzen nichts zu tun haben. Also: DAS war blanke Polemik!
Das deutsche Schadenersatzrecht kennt nicht nur Zahlungen, die bezifferbar sind und über die es eine Rechnung gibt.
Es gibt sehr viele Gebiete, wo einfach ein Ausgleich für einen erlittenen Schaden gezahlt wird. Stichwort Schadenskompensation.
Letztendlich soll das Schadenserstazrecht auch verhaltenssteuernd wirken, also in dem Fall Wiederholungstaten sozusagen unlukrativ machen.
Was meinst Du mit „Nutzungsausfallentschädigung“? Nur ein
konkreter Schaden, der sich auch beziffern und nachweisen
lässt, muss ersetzt werden. Hat man sich z.B. ein Handy
gemietet, wären die Kosten u.U. vom Schuldner zu erstatten.
Beispiel Kfz: Dort gibt es Schwacke-Listen, die feste Sätze für Nutzungsausfall wiedergeben. Und die kann man bekommen, ohne für dieses Geld irgendeinen Wagen mieten zu müssen oder irgendeinen Schaden beziffern zu müssen.
Es wird ein nicht konkret bewertbarer Schaden trotzdem in Geld kompensiert, und das sieht das deutsche Recht dort offenbar vor.
Nur weil du die Grundzüge unseres Rechtssystems nicht
akzeptieren willst oder diese nicht verstehst, wirfst Du mir
Polemik und Unsachlichkeit vor?
Nein, s.o.: Was hat Schmerzensgeld mit diesem Rechtsfall zu tun?
Wie kommst du auf das schmale Brett? Der Käufer kann lediglich
erwarten, dass die Sache bei Gefahrübergang frei von Mängeln
ist (BGB § 433 Abs.1). Zeig mir bitte eine Stelle im Gesetz,
aus der hervorgeht, dass eine Sache X Tage/Monate/Jahre
„halten“ muss.
Davon war auch nie die Rede. Es ging nicht um eine erwartete Lebensdauer, die eingefordert werden soll, sondern um einen Nutzungsausfall und dessen Entschädigung.
Abgesehen davon, dass hier überhaupt nicht feststeht, ob
überhaupt ein Anspruch auf Gewährleistung besteht,
Wieso müssen wir denn jetzt darüber streiten?
Es ist ein fiktiver Fall zu besprechen und in diesem lag Anspruch auf Gewährleistung vor, Punkt.
Und dann fragst Du noch, warum Du Vorwürfe der Polemik bekommst?
Diese mögen deinem Bauchgefühl und deiner moral ethischen
Weltanschauung sowie der Rechtssprechung in den USA oder
schlechten deutschen Gerichtsshows durchaus entsprechen, im
deutschen Recht ist dies aber so nicht geregelt. In
Deutschland geht es einzig und allein nach der
Differenzhypothese
Nein, falsch. Nicht einzig und allein.
"Soweit die Herstellung desjenigen Zustandes, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, nicht möglich ist oder zur Schadlosstellung nicht ausreicht oder der Ersatzpflichtige die Herstellung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchführt, tritt an die Stelle der Naturalrestitution die Schadenskompensation in Geld. "
aus o.g. Wikipedia-Artikel.
Insofern danke für den Link.
Geht mein DVD Player kaputt, so dass ich dies nicht verwenden
kann, und ich sehe stattdessen zähneknirschend fern, entsteht
mir kein finanzieller Schaden,
Wer sagt, daß ein finanzieller Schaden entstanden sein muß?
Vielleicht können wir jetzt langsam mal beim Thema bleiben und fachlich diskutieren.
Thema ist: Nutzungsausfall.
Es geht NICHT um Schmerzensgeld, NICHT um geforderte Mindestlebensdauer und auch nicht um sonstige Konstruktionen, die mir noch in den Mund gelegt werden sollen.
So, das war auch Polemik.