die Waschmaschine des A wurde durch ein defektes Wäschestück ausser Gefecht gesetzt. Der Defekt wurde von B, dem Verkäufer des Wäschestückes anerkannt. Die Waschmaschine stand dem A zwischen Schadensereignis und Reparatur x Tage nicht zur Verfügung. Wie berechnet sich der Nutzungsausfall des A?
Ich glaube der A sollte seine Wäsche in dieser Zeit in einer Wäscherei waschen, um die Kosten für den Schuldner so niedrig wie möglich zu halten (Treu und Glauben). Dies wäre dann auch sein berechtigt begründeter Schaden, den er auch geltend machen kann.