ich weiß, dass es schon viele Fragen zum Nutzungsausfall gibt, aber die beantworten meinen konkreten Fall nicht.
Mein Sohn hatte vor kurzem einen Unfall. Es handelte sich um eine rechts-vor-links Kreuzung, er kam allerdings von rechts, hat also keine Schuld (im Unfallbericht auch Ordnungsnummer 2).
Nun ist meine Frage, wie das konkret mit dem Nutzungsausfall aussieht ? Der Wagen steht beim Gutachter, der schickt das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung (ohne Anwalt). Brauche ich dazu unbedingt einen Anwalt (ich weiß, dass den auch der Unfallgegner zahlen muss, aber ich möchte den Aufwand gering halten) ? Und wie würde es bei einer (geringen) Mitschuld aussehen (z.B. zu hohe Geschwindigkeit) ?
Bein einem Unfallschaden gibt es 2 Möglichkeiten, Kosten für den beschädigten Wagen zu erhalten.
Die erste ist die Anmietung eines Leihfahrzeuges, wobei der Vermieter dann direkt mit dem Versicherer abrechnet.
Die zweite ist der Nutzungsausfall. Hier gibt es einen bestimmten Tagessatz von der Versicherung, der sich nach dem Fahrzeugtyp richtet. Dieser Anspruch kann formlos bei der Versicherung gestellt werden. Ein Anwalt sollte nicht erforderlich sein.
Wie es bei einer Mitschuld aussieht, kann ich nicht beantworten. Ich denke aber mal, das dann der Tagessatz ggf. geringer ausfällt und man beim Mietwagen eine Zuzahlung leisten muss.
Hi Malle9367,
ich habe meine Glaskugel poliert und diese sagt, daß Du Dich schon an einen Fachanwalt wenden mußt, wenn Du genaueres wissen möchtest… Auf Dein Posting hin kann ich Dir nicht helfen.
Besten Gruß USKO
Hallo Malle,
den Nutzungsausfall muss auf jeden Fall der Verusacher --also die gegenerische Versicherung bezahlen.Wenn alles klar ist brauchst du keinen Anwalt ich hoffe die Schuldfrage steht fest ,Du musst nur aufpassen .ist es ein neutraler Gutachter oder von der Gegenversicherung damit auch alles aufgenommen wird die "vergessen "dann gern etwas.Lass das Fahrzeug dann so schnell wie möglich instand setzen und sollten noch schäden nicht aufgenommen sein fordere ein Nachgutachten ich weis ja nicht wie stark der PKW beschädigt ist .Mit frdl Grüssen Tine
Deine Angaben sind etwas zu oberflächlich um ein konkretes Urteil abzugeben.
Zum Einen: Du benötigst keinen Anwalt um den Nutzungsausfall durchzusetzen. Meist ist dieser im Gutachten aufgeführt.
Bei einer Teilschuld wird gequotelt. Heißt: x Prozent gehen zu Deinen Lasten. Das betrifft auch den Nutzungsausfall.
schuld an einem Unfall ist der Beteiligte, welcher die geltenden Verkehrsregeln mißachtet und dadurch Eigentum und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt oder zerstört hat.
In solchen Fällen einigen sich die Versicherungen untereinander. Sie prüfen, welche Partei zahlungspflichtig ist. In einigen Fällen ist das eindeutig, weil z. B. die Polizei einen Schaden nicht nur aufgenommen hat, sondern auch Zeugen gefunden hat, die einhellig über den Ablauf des Geschehens berichten können. Sollten sich die Versicherungen uneinig sein, was nicht selten der Fall ist, ist der Rat eines Anwaltes geboten.
Sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, könnten Sie sich auch einen Mietwagen nehmen, dessen Mietkosten der Gegner als Unfallverursacher dann zahlen muß, was aber letztendlich eine juristische Frage ist, die nur ein Anwalt beantworten kann, der sich mit dem Schadensfall befaßt bzw. Ihre Versicherung, die auch eine Rechtsabteilung und sicherlich Einblick in das Geschehen hat.
Sie benötigen dafür nicht unbedingt einen Anwalt.
Für die Tage wo das Fahrzeug in der Werkstatt steht,
besteht Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.
Die richtet sich nach der Größe und Art des Wagens.
Den genauen Satz können Sie bei dem Gutachter, oder bei Ihrer Versicherung erfragen.