Nutzungsausfall PKW

Hallo,

ich möchte gerne wissen was man zur Auszahlung einer Nutzungsausfallentschädigung nach einem PKW Unfall (PKW war zwei Tage in der Werkstatt) alles beachten muss.

Kann man das selbst mit der Versicherung regeln oder nimmt man besser einen Anwalt?
Muss man sich auf irgendwelche Paragraphen berufen?
Gibt es vielleicht Vorlagen/Formulare dafür?
Welche Kosten kann man geltend machen? Habe was von Tabellen gelesen in der die Höhe des Betrages festgelegt ist (Mercedes A-Klasse CDI-170). Wie kommt man an die Zahlen oder macht das dann die Versicherung?
Außerdem kann man wohl eine Pauschale für Telefonkosten usw. abrechen. Wie geht das?

Vielen Dank schon mal.

Gruß,
Till

Kann man das selbst mit der Versicherung regeln oder nimmt man
besser einen Anwalt?

Wenn man es kann, kann man es selber machen. Wenn man es lieber einem Anwalt geben möchte, sollte man ihm aber die gesamte Unfallregulierung übertragen und nicht nur den Nutzungsausfall.

Welche Kosten kann man geltend machen? Habe was von Tabellen
gelesen in der die Höhe des Betrages festgelegt ist (Mercedes
A-Klasse CDI-170).

Solche Tabellen gibt es. Wenn Du Dich nicht auf die Auskunft der gegnerischen Versicherung verlassen willst, frag Deine eigene.

Außerdem kann man wohl eine Pauschale für Telefonkosten usw.
abrechen. Wie geht das?

Brief schreiben. 25 € werden pauschal anerkannt.

Hi,

da gibt es nicht allzu viel zu beachten.

Kann man das selbst mit der Versicherung regeln oder nimmt man
besser einen Anwalt?

Beides geht. Da der Sachverhalt nicht schwierig ist und der Streitwert wohl eher gering, ist jeder Anwalt vermutlich froh, wenn Du ihn nicht behelligst :smile:

Muss man sich auf irgendwelche Paragraphen berufen?
Gibt es vielleicht Vorlagen/Formulare dafür?

Nein. Man muss aber die durchgeführte Reparatur nachweisen (Rg oder Foto oder Nachbesichtigung).

Welche Kosten kann man geltend machen? Habe was von Tabellen
gelesen in der die Höhe des Betrages festgelegt ist (Mercedes
A-Klasse CDI-170). Wie kommt man an die Zahlen oder macht das
dann die Versicherung?

Es gibt eine Nutzungsausfalltabelle. Mglw. kann man die sogar googlen, was ich jetzt aus Bequemlichkeit nicht tue…

Außerdem kann man wohl eine Pauschale für Telefonkosten usw.
abrechen. Wie geht das?

Einfach eine „Kostenpauschale“ fordern. Je nach Region zwischen 15 und 25 EUR.

Grüße, M

Hallo,

Beides geht. Da der Sachverhalt nicht schwierig ist und der
Streitwert wohl eher gering, ist jeder Anwalt vermutlich froh,
wenn Du ihn nicht behelligst :smile:

Oder happy, dass er für wenig Aufwand auch noch relativ viel Geld bekommt!! *g*

Es gibt eine Nutzungsausfalltabelle. Mglw. kann man die sogar
googlen, was ich jetzt aus Bequemlichkeit nicht tue…

Ja, ja, so sind sie, die Makler. Wenn´s mal einen Tacken mehr Aufwand erfordert, siegt gleich die Bewequemlichkeit *g*!!!
(*Bitte im Folgenden im Hintergrund Brahms 1. Sinfonie laufen lassen und langsam die Lautstärke steigern*)
Ein Glück, dass es wenigstens noch einen Heroen gibt, der bei Wind und Wetter, bei Sturm und Hagel, in tiefster Nacht als auch in glühender Mittagssonne, in selbstloser Aufopferungen die Niederungen des internet durchforstet. UND SEHT: http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unf…

(Ok, zugegeben in der Tabelle ist ein Fehler: statt 35 muss es in Gruppe C 34 € heißen. Da die Seite aber insgesamt ganz gut gelungen ist, steht hier trotzdem der link.)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Danke!
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