aus Unachtsamkeit wurde im Urlaub mein Schlauchboot aufgeschlitzt.
Die Reparatur dauerte drei Wochen.
Ich konnte also drei Wochen weder das Schlauchboot nutzen,
noch auf mein Segelboot, das an der Boje hängt, übersetzen.
Steht mir da ein Nutzungsausfall oder Ähnliches zu?
Die Versicherung schreibt, eine Nutzungsausfallentschädigung käme nur
in Betracht, wenn die Nutzung der betreffenden Sache in Geld zu erwerben ist,
oder es sich um Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung für die Lebenserhaltung
handele.
Mir war leider nur der Urlaub versaut.
Steht mir da ein Nutzungsausfall oder Ähnliches zu?
Besteht denn eine Versicherung gegen „Nutzungsausfall oder Ähnliches“?
Oder anders herum: von welcher Versicherung glaubt man denn dieses Risiko gedeckt?
Und wer hat das Schlauchboot aufgeschlitzt? man selbst? ein anderer?
Der zweite Teil klingt noch seltsamer.
Man hätte sich doch ganz einfach für die Dauer der Reparatur ein Schlauchboot ausleihen können um zu seinem Segelschiff zu kommen.
Stichwort: Schadensminderungspflicht
Steht mir da ein Nutzungsausfall oder Ähnliches zu?
Besteht denn eine Versicherung gegen „Nutzungsausfall oder
Ähnliches“?
Oder anders herum: von welcher Versicherung glaubt man denn
dieses Risiko gedeckt?
Und wer hat das Schlauchboot aufgeschlitzt? man selbst? ein
anderer?
Der zweite Teil klingt noch seltsamer.
Man hätte sich doch ganz einfach für die Dauer der Reparatur
ein Schlauchboot ausleihen können um zu seinem Segelschiff zu
kommen.
Stichwort: Schadensminderungspflicht
Sorry,
aber ich glaube mich deutlich genug ausgedrückt zu haben, dass nicht ich,
sondern der „Gegner“ das Boot aus Versehen aufgeschltzt hat.
Meine Schadensminderungspflicht bestand darin, dass ich mir nicht
für 140 €/Tag den billigst möglichen Ersatz gemietet habe, sondern 10 €
Nutzungsausfall pro Tag in Rechnung gestellt habe!