guten morgen
angenommen jemand meldet einen schaden seiner vollkasko versicherung. (pkw beschädigt, verursacher flüchtig, nicht auffindbar, anzeige bei der polizei erfolgte).
hat der geschädigte ohne vorlage einer mietwagenrechnung anspruch auf nutzungsausfall für die zeit, welche das fahrzeug in der werkstatt verweilen müsste? eventuell einen pauschbetrag pro tag?
vielen dank