Nutzungsausfallentschädigung für Roller

Hi Leute,

undzwar hatte ich am 7. November einen „Unfall“. Ich hatte schonmal bezüglich dem Unfall eine Frage gestellt worin ich nach dem Ablauf der Versicherung gefragt habe.

Kurz gesagt: Ich hab ein Kostenvoranschlag der Versicherung des Verursachers geschickt (In Höhe von ca. 470€) und heute sind etwa 390€ auf mein Konto überwiesen worden.

Ich denke mal das wird schon so richtig sein, wegen WIederbeschaffungswert - Restwert oder wie das auch gerechnet wird :stuck_out_tongue:

Aber mir gehts nun darum, ich hatte vorher eine Notreperatur (140€) an meinem Roller machen lassen, welche von der Versicherung auch zugelassen wurde und nun frage ich mich:

Sind die 140€ in den 370€ schon mit inbegriffen ? Und mir steht doch eigentlich noch die Nutzungsausfallentschädigung zu oder nicht ?

Das wären dann auch nochma 11 Tage Werkstage (ohne den 7. dazu gerechnet und ohne Wochenenden)

Oder würden Wochenenden sogar noch dazu zählen ?

Liebe Grüße
Saemi

PS: Ich bin Schüler und muss jeden Tag mind. 4 km fahren.

Guten Tag Saemi,

die 390 Euro müssten sich nach dem Zeitwert des Rollers richten. Egal wieviel Extras und auch Reperaturen angefallen sind, die Versicherung wird nie mehr als den Zeitwert ersetzen.
Eine Nutzungsaufall Entschädigung wird die Versicherung wahrscheinlich nicht zahlen, da der sich auch nach dem Wert und Zustand des geschädigten Fahrzeugs richtet und der Sachverständige das Festlegt. Nicht die tatsächliche Zahl der Reperaturtage wird angenommen. Bei einem Auto wird auch nur ein ähnliches Fahrzeug zwischen 3-4 Tagen belegt, auch wenn das Fahrzeug 14 Tage ausfällt. Ich denke das zwei Gesichtspunkte dazu führen das Sie dafür keine Ausfallentschädigung erhalten. 1. der Roller hat einen zu geringen Wert und 2. wurde es von keinem Sachverständigergutachten festgelegt. Vielleicht hätten sie glück für 3-4 Tage Busfahrkarten erstattet zu bekommen.

(Da mir Dokumente und ordnungsgemäße Beschreibungen hier nicht überlassen werden und ich den Sachverhalt nicht komplett überblicken kann, übernehme ich für meine Antwort keine Gewähr)

Danke für die Antwort :smile:
Schade eigentlich, hab auch sicherheitshalber alle Busfahrkarten aufgehoben.
Im Internet z. B. hab ich die Seite gefunden: http://www.motorroller-info.de/html/nutzungsausfall…

natürlich muss das nicht stimmen und der Artikel ist wahrscheinlich ziemlich veraltet… naja ich werd heute so oder so nochmal mit den Reden, fragen kann man ja mal
lg
Saemi

Ich kann hier leider nicht helfen.

einfach mal bei der Versicherung anfragen…

was soll passieren… ;-(

kann hier eh keiner benatworten weil es jede Vers. anders händelt…

und 4km kann man auch zu Fuß gehen oder mitm Rad fahren… :wink:

wenn mal ne richtige Frage kommen sollte stehe ich gerne wieder zur Verfügung!!!

MfG

bitte wende Dich wegen des Nutzungsausfalls direkt an die Versicherung.
Die bereits gezahlte Summe halte ich für ok.
Viele Grüße

Julius Jordan

Hallo,

das mit dem Nutzungsausfall müsste stimmen, da am besten mal bei der Versicherung nachfragen.
Ob die 140 Euro bereits in der Zahlung enthalten sind kann ich leider nicht beantworten

Gruß,
Micha

Hallo, ich kenne den Vorgang nicht.
Für Nutzungsentschädigungen gibt es im Internet offizielle Listen, welche Anwälte und Versicherer nutzen, sofern das in Frage kommt.
Alles Gute!

…also, ob die 140 in den 370 schon drin sind, kann von Ferne, ohne Unterlagen nur geraten werden, was keinen Sinn macht.
Warum fragst du das nicht bei der Vers., die das Geld schickte???

Tage der Rep.-Dauer: es zählen grundsätzlich Kalendertage.

Hallo Saemi,

wenn ein Gutachten erstellt wurde dann sind die darin enthaltenen Angaben relevant.
Darin müsste etwas zu Ausfallzeiten usw. enthalten.

Nutzungsausfall gibt es nur wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist dass es nicht genutzt werden kann. Weiterhin darf kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stehen.
Ist das alles erfüllt könnte ein Nutzungsausfall für die Zeit gewährt werden in der das Fahrzeug nicht nutzbar war. Da Du ja eine Notreparatur durchgeführt hast wäre spätestens damit der Zeitraum beendet. Kann das Fahrzeug durch die Notreparatur weiter genutzt werden ist der Aufwand dafür in dem Entschädigungsbetrag bereits enthalten.

Ich hoffe das hilft weiter.

Viele Grüße,
Roland

Hi Saemi,

da du Schüler bist, frag deine Eltern doch mal, ob sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Du wärst als Schüler dort (wahrscheinlich) mitversichert. Da kannst du dir erstmal kompetenten Rat holen und evtl. Ansprüche durchsetzen.

Gruß
Andreas

Hi Saemi

das geld was du bekommen hast ist wahrscheinlich das geld vom KV ohne MwSt (das ist richtig).
die kosten von der notreparatur stehen dir noch zu aber ohne ersatzteile die im KV enthalten sind.
rechnung bei der vers. einreichen.
dein nutzungsausfallgeld steht in tatsächlicher ausfalldauer zu, entweder nachweislicher zeit in einer werkstatt oder nach nachweis der reparatur in angemessener zeit (wenn die reparatur für eine werkstatt in 2 tagen zu machen ist - bekommst du keine 10 tage bezahlt - nur weil du so langsam warst)
und für das nächste mal nimm einen RA für verkehrsrecht (mußt du ja nicht bezahlen) dann hast du diese probleme alle nicht,
gruß mario