Durch eine Falschbehauptung kann man eine Sache gar nicht, oder stark eingeschränkt nutzen. Kann man da eine Nutzungsausfall - Entschädigung geltend machen? Es handelt sich dabei um kein KFZ.
Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft berechtigt allenfalls zu Minderung des verkaufspreises oder zum Vertragsrücktritt wg. Sachmängelhaftung.
G imager
Oder auch zum Schadensersatz (oder wie es in der Frage unter anderem heißt: „Nutzungsausfallentschädigung“^^) - dafür müsste der Sachverhalt aber schon etwas konkreter werden…
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