Nutzungsbedingungen eines Webmasters für ein Gedichtportal im Internet

Hallo!
Hyothese: Ein Webmaster bertreibt eine Internetseite, auf der Gedichte bekannter Dichter veröffentlicht werden. Ein Buchautor hat eine Gedichtsammlung von dieser Internetseite und anderen Seiten kopiert, die bestimmten Kriterien entsprechen und möchte sie veröffentlichen.
Hat es rechtliche Relevanz, wenn sich der Webmaster einer Internetseite, auf der er Gedichte veröffentlicht, ein Copyright in seinen Nutzungsbedngungen für die Gedichte bezüglich eines kommerziellen Gebrauchs vorbehält? Die Gedichte stammen von bekannten Dichtern und sind auch an anderer Stelle im Internet veröffentlicht, sodass sie von dort kopiert oder schlicht und einfach auch aus Büchern abgeschrieben worden sein könnten.

Gruß,
Logos

Hallo,

wenn die Gedichtsammlung nach bestimmten systematischen und methodischen Gesichtspunkten erstellt wurde, die nicht rein technischer Natur sind, und damit eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, kann sie durchaus als Datenbank dem Schutz nach der EU Datenbankrichtlinie unterliegen. Vollkommen unabhängig davon, ob der Ersteller sich ausdrücklich Rechte vorbehält oder nicht.

D.h. eine Sammlung aller Gedichte von Goethe nach dem ersten Buchstaben des Titels, erreicht aufgrund des rein technischen Sortierkriteriums (A-Z) keine Schöpfungshöhe. Eine Sammlung beispielhafter deutscher Gedichte aus der Sturm und Drangzeit hingegen dürfte ausreichende Schöpfungshöhe haben.

Gruß vom Wiz