Nutzungsbedingungen legal

Hier zunächst der Text:

Bei Mein yy.de handelt es sich um ein interaktives Angebot innerhalb von yy.de für welches Nutzer sich gesondert registrieren müssen.

(2) Die yy verfügt als Betreiber von yy.de an allen Seiten des Portals inklusive Layout, Software und deren Inhalten über sämtliche Urheber- und verwandten Schutzrechte.

  1. Die Nutzer sind nur berechtigt, die Inhalte für eigene private Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe von Inhalten an Dritte (ganz oder in Teilen) ist ohne vorherige Zustimmung der yy nicht zulässig. Es ist nicht erlaubt, die zu yy.de gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder darzustellen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Daten von yy.de mittels technischer Hilfsmittel zu kopieren.

(4) Die Einrichtung eines Hyperlinks auf das Portal yy.de ist untersagt, wenn die Seite, auf der dieser Link eingerichtet wird, sittlich anstößige, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthält.

Fragen
zu 2: Heißt das etwa auch, dass yy die rechte an den Inhalten erwirbt, die z. B. von Nutzern im Rahmen eines Chat o. ä. einstellt? Verliert der eigentliche Schreiber dann seine Rechtre an den Texten, die er verfasst hat?
zu 3: Ist da so überhaupt zulässig? Immerhin lebt da Internet von Verlinkungen jeder Art. Auch die Frage nach dem Kopieren von Inhalten: Es ist sinnvoll, z. B. Nutzungsbedingungen auf den Rechner zu laden - ist das damit auch untersagt? Oder geht es nur um Kopieren und Weitergeben? Und gilt das entsprechend für die Inhalte (Kopieren von Nutzungsbedingungen ist m. E. notwendig, daher unverbietbar)?
zu 4. Na das ist ja schon von der Formulierung her der Oberhammer. Selbst wenn es rechtlich möglich wäre, eine solche Forderung zu stellen, wie wollte man sie durchsetzten? auch hier wieder: Da i-net lebt ja genau davon, wie wollte man das verhindern?

Tach!

zu 3: Ist da so überhaupt zulässig? Immerhin lebt da Internet
von Verlinkungen jeder Art.

Ja, das WWW lebt von Verlinkungen. Aber davon steht in (3) nichts, sondern von Einbinden per Frame. Damit gibt man fremde Inhalte als seine eigenen aus und das wird doch üblicherweise als ein Verstoß gegen das Urheberrecht gesehen.

Auch die Frage nach dem Kopieren
von Inhalten: Es ist sinnvoll, z. B. Nutzungsbedingungen auf
den Rechner zu laden - ist das damit auch untersagt?

Da steht, dass die Nutzer die Inhalte für eigene private Zwecke zu verwenden. Durch das Ansehen von Websites werden die Inhalte auch schon auf den PC des Nutzers kopiert, wenn das so verboten wäre, würde das WWW nicht funktionieren.

zu 4. Na das ist ja schon von der Formulierung her der
Oberhammer. Selbst wenn es rechtlich möglich wäre, eine solche
Forderung zu stellen, wie wollte man sie durchsetzten?

Naja, herausbekommen kann man das relativ leicht, indem man nämlich die gesammelten referrer auswertet. Ob das so rechtlich erlaubt ist, das zu untersagen, kann ich nicht beurteilen, verstehen aber schon.
Sie wollen sich halt von solchen Inhalten distanzieren. Lieber keine Werbung, als Werbung von verbotenen Seiten.

hier wieder: Da i-net lebt ja genau davon, wie wollte man das
verhindern?

Verhindern könnte man das vermutlich auch über den Referrer.

Meine Antwort basiert auf meinem Verständnis über das WWW und ist nicht juristisch bedingt. Ich glaube aber, dass sie nicht völliger Unfug ist :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen

Gegenfrage:

Was hindert dich daran, diese Seite zu ignorieren, wenn dir die Nutzungsbedingungen nicht passen?

Es ist quasi ein Vertragsabchluss, ich erkläre mich damit einverstanden und bin dabei, dann muss ich mich an die Bedingungen halten, oder ich lasse es und suche mir eine adäquante Stelle, deren Nutzungsbedingungen mir eher zusagen.

Ich schließe ja auch keinen Versicherungsvertrag ab, in dem mein Hauptanliegen ausgeschlossen ist!

was Blöderes ist dir nicht eingefallen?
Was Blöderes als Antwort ist dir nicht eingefallen?

Gegenfrage:
Was hindert dich daran, diese Seite zu ignorieren, wenn dir
die Nutzungsbedingungen nicht passen?

einziger Anbieter.

Ich schließe ja auch keinen Versicherungsvertrag ab, in dem
mein Hauptanliegen ausgeschlossen ist!

Versicherungen gibt es viele.
Außerdem kommen solche Klauseln vielleicht auch noch öfter vor.

Dazu …

Was Blöderes als Antwort ist dir nicht eingefallen?

… sag ich erst mal nichts, aber zu deinem Anliegen selbst, da bleibe ich dabei:

Wenn du den Nutzungsbedingungen nicht zustimmen kannst, dann musst du diese Seite meiden, auch wenn es der einzige Anbieter ist!

Das Zauberwort ist Anbieter

Es wird etwas angeboten, wer dieses Angebot nutzen möchte hat sich nach den Vorgaben des Anbieters zu richten …

(2) Die yy verfügt als Betreiber von yy.de an allen Seiten des
Portals inklusive Layout, Software und deren Inhalten über
sämtliche Urheber- und verwandten Schutzrechte.

  1. Die Nutzer sind nur berechtigt, die Inhalte für eigene
    private Zwecke zu verwenden. Die Weitergabe von Inhalten an
    Dritte (ganz oder in Teilen) ist ohne vorherige Zustimmung der
    yy nicht zulässig. Es ist nicht erlaubt, die zu yy.de
    gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels eines
    Hyperlinks in einem Teilfenster (Frame) einzubinden und/oder
    darzustellen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt, Daten von yy.de
    mittels technischer Hilfsmittel zu kopieren.

(4) Die Einrichtung eines Hyperlinks auf das Portal yy.de ist
untersagt, wenn die Seite, auf der dieser Link eingerichtet
wird, sittlich anstößige, pornographische,
gewaltverherrlichende, rassistische und/oder strafrechtlich
relevante Inhalte enthält.

Fragen
zu 2: Heißt das etwa auch, dass yy die rechte an den Inhalten
erwirbt, die z. B. von Nutzern im Rahmen eines Chat o. ä.
einstellt? Verliert der eigentliche Schreiber dann seine
Rechtre an den Texten, die er verfasst hat?

Nein. yy schreibt „Urheberrechte“, die wird er von fremden Urheber niemals bekommen, höchstens Verbreitungs- oder Verwertungsrechte. Die könnte er sich aber durch einen gesonderten Passus einräumen lassen. Hier geht es nur darum, das er die Urheberschaft an dem Portal besonders herausstellt.

zu 3: Ist da so überhaupt zulässig? Immerhin lebt da Internet
von Verlinkungen jeder Art. Auch die Frage nach dem Kopieren
von Inhalten: Es ist sinnvoll, z. B. Nutzungsbedingungen auf
den Rechner zu laden - ist das damit auch untersagt? Oder geht
es nur um Kopieren und Weitergeben? Und gilt das entsprechend
für die Inhalte (Kopieren von Nutzungsbedingungen ist m. E.
notwendig, daher unverbietbar)?

Das Einbinden von fremden Inhalten in die eigene Webseite durch Frames und Inline Links ist kritisch zu sehen und hängt im Einzelfall davon ab, in wie weit der fremde Webseitenbetreiber die Inhalte vereinnahmt und sich zu eigen macht.
Der Satz selbst ist aber nutzlos, entweder ist es erlaubt, oder verboten, das nochmalige aussprechen eines Verbots ändert meiner Meinung nach nichts an der möglicherweise rechtswidrigen Nutzung.

Der letzte Satz ist aber interessant, ich habe keine Ahnung, ob man so eine unspezifische Einschränkung in den AGBs machen kann. Immerhin ist der Rechner und der Browser auch schon ein technisches Mittel, den ich benötige um die Seite anzusehen.

zu 4. Na das ist ja schon von der Formulierung her der
Oberhammer. Selbst wenn es rechtlich möglich wäre, eine solche
Forderung zu stellen, wie wollte man sie durchsetzten? auch
hier wieder: Da i-net lebt ja genau davon, wie wollte man das
verhindern?

Die AGB gelten wenn überhaupt nur für Nutzer die soch im Portal registriert und die AGB akzeptiert haben. Die 99,99% anderen terroristischen und pornografischen Webseitenbetreiber dürfen also fröhlich auf die Seite verlinken.

DW.