Hallo,
ist es vom Bauamt her möglich von einer Landwirtschaftlich genutze Halle aufgrund einer jährlich wiederkehrenden öffentlichen Party die Nutzungsbestimmung von Landwirtschaftlich auf Mehrzweckhalle zu ändern.
Dadurch würde hohe Mehrkosten entstehen.
Hi,
ohne die Angabe des Bundeslandes ist hier keine Auskunft möglich, da die Baugesetze Ländersache sind.
grüße
miamei
Bundesland ist Hessen
Hi,
da dieses Landwirtschaftliche Anwesen, vermutlich ein Stadel oder eine Maschinenhalle scheinbar öfters für größere Feiern genutzt wird, hat sich das Objekt durch die Feiern mit wahrscheinlich mehr als 200 Leuten zu einer Versammlungsstätte umgewandelt. Automatisch, durch die durchgeführten Feiern.
Eine Versammlungsstätte muss bestimmte Richtlinien zum Thema Rettungswege (niemand will wieder Duisburger Zustände) Toiletten ect. einhalten:
http://www.feuerwehr-obertiefenbach.de/downloads/Ver…
Jetzt kann man sich entscheiden, das Objekt weiterhin als das zu nutzen für das man seinerzeit einen Antrag gestellt hat und ggfs weniger Gebühren und Steuern zahlen musste (weil Landwirtschaftliche Objekte oft „priviligiert“ werden)
oder das Objekt wirklich umzuwidmen und richtig Kohle damit zu machen.
Tja, das Leben der Landjugend ist eines der härtesten…
fröhliches Vorglühen
miamei
Und selbst wenn man diese Veranstalltung nur ein einzigstes mal im Jahr durchführt, wird das Gebäude umgeschrieben?
Wie wäre es wenn man es z.b. alle 2 Jahre machen würde?
Bzw. ich kenn es von Festzelten, die stehen auch eine Woche in der Gegend Rum und dann kommt mal jemand vom Bauamt vorbei und guckt nach dem rechten.
Würde denn sowas nicht schon für ein einzigstes Event im Jahr ausreichen um die Nutzungsbestimmungen nicht zu ändern?