Nutzungseinschränkung durch WEG

Sehr geehrtes „Forum-Mitglieder“,

möchte Sie bitte zu meinem Fall einen Tipp zu geben, wie ich mich in der folgenden Situation mich verhalten soll.

Habe im Jahre 02/2006 laut Teilungerklärung ein Büro gekauft, welches seit über 10 Jahren aber als Wohnung genutzt wurde - und mir mündlich gesagt wurde, das es sich man das Objekt als Wohn- und Büro genutzt werden kann - welches bisher gedultet wurde und bis dato von keiner der Eigentümer der WEG moniert wurde.

Ab 2006 habe ich dieses Objekt als Wohnung an 3 Studenten WG vermietet und stets hierfür die Abgaben (Müll, etc…) entrichtet.
Jetzt wurde dieser Zustand moniert seitens eines Eigentümers.

Eventuell droht mir hier eine Klage seitens des einen Eigentümers. Worst Case muss ich meine Mieter Kündigung, etc…
Wie soll ich mich hier Verhalten?

Was bedeutet Büro in einer Teilungserklärung - heißt es - das man dort sich nicht 24 haufhalten kann?
Welche Einschränkung bedeutet dies konkret? Muss ich die Kündung meiner Mieter aussprechen?
Welcher zeitlicher Ablauf muss ich beachten im worst case?
Welche Kosten können auf mich kommen - welcher Streitwert wird gesetzt?
Welche Forderung kann der einzige Eigentümer erreichen - ist das rechtens oder muss hier die Gemeinschaft gegen mich prozessieren?
Welche Aussichten habe ich bzw. hat jemand einen vergleichbaren Fall schon erlebt und würde die Erfahrung mit mir teilen?

Bitte, um Rat und Unterstützung Ihrerseits.

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Unterstützung

Mfg.

Bulo

Hallo,

ich habe von Mietrecht leider keine Ahnung. Aber ich würde mich an Ihrer Stelle an die Verbraucherzentrale wenden. Dort sitzen Juristen, und es ist auch nicht so teuer. Einen Anwalt würde ich mir deshalb auf keinen Fall nehmen. Man kann sich auch außergerichtlich einigen.

Viel Erfolg!
Katja

Hallo Bulo,
zuerst die Ruhe, hier ist kein „Worst Case“ zu befürchten. Dazu einige Punkte, welche für den weiteren Ablauf wichtig sind. Dieser „eine“ ET ist der schon lange, länger als 2006 in der Anlage? Ja, so ist hier von dieser Seite nichts zu befürchten. Weiterhin muss die WEG gegen dich klagen. Dies geht nur, wenn es dafür einen Beschluss gibt. Bevor es diesen gibt, werden erst einmal jahrelange Schreiben ausgetauscht. Nach dem Motto, wir haben hier eine Teilungserklärung und festgestellt, dass…, dann Gegenschreiben, ich habe, dieses Objekt mit dem Stand und … Also erst Cool, die weitere Vorgehensweise ergibt sich aus dem Verlauf der Schreiben. Ende der Schreiben kann sein, dass man sich auf den ursprünglichen Status einigt. Hier entsteht die Frage, wie hast Du dieses Objekt gekauft, die Teilungserklärung ist wichtig und damit auch der Preis. Weiterhin war dieses Büro schon eine Wohnung, wie wurde dies deklariert. Bei einem Büro enstehen höhere Kosten für Versicherung, bezahlt die Gemeinschaft, höhere Kosten für Müll, bezahlt die Gemeinschaft. Diese Kosten werden aber explizit auf die Einheit umgelegt. Wies sieht es damit aus? Was war der Anlass für die nach einem 4 jährigen „Normalen“ für die jetzige Situation. Kann man dies ohne Aufwand regeln? Dies erst mal zum ersten Teil deiner Fragen.
Eine Klage von Seiten des ET hat nach meiner Ansicht keine Aussicht auf Erfolg. Hier kann nicht ein ET etwas ausrichten, nur die WEG über den Verwalter. Und dies setzt Punkt 1 voraus.
Nun zu den Fragen,
Grundsätzlich ist eine Teilungserklärung die Bibel der WEG. Alle relevanten Punkte sollten hier verewigt sein. Zugegeben, viele Teilungserklärungen sind das Papier nicht wert auf dem dies steht. Sollte die WEG von einem „guten Verwalter“ geführt werden, so wird sich dieser bemühen, eine so genannte „Öffnungsklausel“ beschliesen zu lassen, wenn nicht bereits vorhanden. Hat viele Vorteile, sprengt den Rahmen hier, würde aber in diesem Falle helfen.
ZU Büro in der WEG, hier ist keine Zeitdauer das Thema, nur die Nutzung. Lärm oder Ruhe, Licht oder Dunkelheit, was auch immer man hier macht, es ist nur die Nutzung deklariert. Jedenfalls nicht, es muss ein Versicherungs- oder Eventbüro sein.
ZU Einschränkung, bzw. Kündigung meiner Mieter, rein rechtlich gesehen, ja, dies kann man so sehen. Aber, und hier verweise ich wieder auf meinen Eingang. Hier steht das längere Duldungsrecht und ehrlich, wenn ich die Immobilie nicht mit einem Büro halten kann, so muss ich eine andere Nutzung suchen oder in Konkurs gehen. Dann hat die WEG ein noch größeres Problem, die Kosten laufen weiter und die muss die WEG bezahlen. Die Versicherung als Büro, wobei die gleiche Versicherung um einiges billiger für eine Wohnung wäre. Nun kommt die Öffnungsklausel ins Spiel, die würde jetzt mit 2 Sätzen für Ende aller Sorgen stehen.
ZU Welcher zeitliche Ablauf, Frage wie alt bist du, bei den heutigen Laufzeiten bei Gericht, mit den verschiedenen Spielchen und mit dem Vorspann, so kann dies ewig dauern.
ZU Welche Kosten können entstehen, die Kosten werden nach dem Nutzungswert der Einheit angesetzt, nehmen wir an 200 EURO im Monat, so kommt der 12 fache Wert.
ZU Welche Forderung kann der „eine“ ET erreichen, keine, die WEG hat einen langen Weg, wie bereits geschrieben.
ZU Welche Aussichten, ich meine dies muss nicht so weit kommen, dass hier vor Gericht gegangen wird. Die WEG hat schlechte Karten, wie bereits geschildert, die Verfahren dauern durch die unterschiedliche Zeit der Duldung, durch die Marktsituation und die Verfahrensebenen ewig und in dieser Zeit ändert sich an dem momentanen Status nichts. Die WEG wird sich hüten, einen Beschluss herbeizuführen, welcher besagt, dass die Leute ausziehen müssen und nur ein Büro hier arbeiten darf. Verliert die WEG, so sind die Kosten hier nicht direkt abzuschätzen, welches bis zur Pleite der WEG gehen kann und dann SU kommen. Davon Finger weg. Etwas anderes in diesem Falle ist der normale Menschenverstand. Kann ich eine Immobilie nicht Erklärungskonform nutzen oder gebrauchen, auch vermieten, so muss ich eine andere Nutzung oder den Gebrauch ändern. Also nochmals Öffnungsklausel, so habt ihr bei der Bibel noch einen Fahrplan und dies reicht für die WEG allemal.
Sollten weitere Fragen sein, so bin ich gerne breit darauf erneut einzugehen.
mfg
tummle

Hallo, hierzu kann ich leider keine Auskunft geben, weil ich mich mit Eigentumswohnungen nicht beschäftige.
Mit freublichen Grüßen
Kley

Hallo Tummle,

vielen Dank für Deine Antworten und das Du Dir die Zeit genommen hast:smile:))
Ich weiss auch nicht was der ET damit bezwecken möchte? Kann den ein einzelner ET durch einen Anwalt mir etwas verbieten? Oder muss ich auf einen Beschluss der ETG abwarten? Du schreibst, das die Öffnungsklausel - der Weg wäre - was muss ich hierfür tun?
Damit ich in Zukunft keine Probleme mit der ETG habe müßte ich doch die Teilungserklärung ändern lassen und dazu muss doch eine einstimmiger Beschluss her - um dies zu bewirken muss doch auch eine einstimmige Meinubg herschen, welches in meiner Situation nicht gegeben ist? Wie verfährt man bei solch zerstrittenen ETG ?

VIELEN DANK:smile:)))

Hallo Bulo,
ich habe die Fragen nach der Öffnungsklausel erwartet. Dieses Instrument dient der Vereinfachung im Umgang mit der Teilungserklärung und wie die Beschlusslage bei öffnenden Beschlüssen sein muss. Beispiel in deiner Situation, wäre ein sogenannter Öffnugngsbeschluss vorhanden, so wäre darin festgelegt, a) was kann ein Beschluss bei der Teilungserklärung ändern und b) mit welchen Mehrheiten. Dies beinhaltet, dass nicht alle ET hier zustimmen müssen, wenn diese davon nicht tangiert werden. Diese nicht notwendigen Stimmen werden bei einer Abstimmung, wenn nicht mit Enthaltung gestimmt wird negativ und damit schlecht für dich. Die Teilungserklärung zu ändern, ist immer nur mit der gesamten ET Anzahl möglich, da diese Beschlüsse in die Bibel wirken und ewig Bestand haben, sollte nicht einer innerhalb von 4 Wochen dagegen angegehen. Ausgenommen davon sind Verstoss gegen Sitte und Einengung des Gebrauchs.
Jetzt zu deinen Fragen
Zu Anwalt und ein ET, hier hast du noch immer nicht mitgeteilt, was der Grund der Feindschaft ist. Nehme ich an, die Leute in der Wohnung machen Lärm, so stelle dies ab, kochen Sie nur chinesisch, so stelle dies ab, wohnen die Leute aber nur, so ist dies eine persönliche Annemosität, so stelle sie ab. Rechtliche Nachteile kann nicht der Grund sein, ausser du zahlst die WEG Kosten nicht, dann hast du ein Problem mit allen ET und dann ist jede Überlegung Banane. Wie gesagt ein ET hat keine Chance, auch wenn dieser direkt berührt würde. So ist es noch immer, es muss über den Verwalter gehen.
ZU Zerstrittene WEG , diese höre ich nun erstmals, welcher Streit gibt es, dies führt aber hier zu weit, es scheint komplexer zu sein als nur die gestellten Fragen andeuten, daher empfehle ich einen Fachanwalt, nicht jeder Anwalt kann dies, daher aufgepasst. Sortiere zuerst den Streit, wo kommt er her, was ist Inhalt der Streitlage. Danach kann man schon einige ET abgrenzen und der Rest muss man dahingehend sortieren, wer hat ein Interesse, wer ist Mitläufer und wem zugetan. Dann hast du den Hauptschuldigen und kannst gezielt losgehen.
Bei allem aber was hier zu tun ist, denke daran, die WEG ist eine gekaufte Gemeinschaft, Sprecher, wollen sich produzieren, Mitläufer ohne eigene Stimme, aber alles ET, welche nur ein Interesse haben, die zu teuere Immobilie nicht noch teuerer zu machen, durch Gerichtsverfahren und Ausfälle. Damit machst du dir Feinde.
Sende mir den Fall und ich kann gezielt darauf antworten, so stochern wir im Nebel
mfg
tummle

Hallo,

leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten, das übersteigt mein Wissen!

Ich wünsche Ihnen trotzdem alles Gute.

Lg, Lia.

Hallo Tummle,
grundsätzlich ist die Gemeinschaft zerstritten - hat also zunächst nichts mit meiner Person und Einheit zu tun. Ich habe nur den Fehler gemacht anderen Leuten aus der Eigentümergemeinschaft zu helfen. Nachdem Kauf habe ich einige Dinge geändert, wie z.B. Verteilerschlüssel, Mülltonnen, Verwaltung von Parkplätzen, neuen Verwalter, etc…- welches zu Unmut der anderen Eigentümer führte.
Mein Gegner hat kennt sich bestens mit Anwälten und Vorgehensweisen aus, da wie schon gesagt schon mehrfach mit anderen sich via Anwalt kommuniziert. Er hat auch z.B. den besten Anwalt der Stadt gegen mich angespannt. Ich habe auch z.B. am Wochenende dem Gegener erneut gebeten dies ohne Anwalt zu lösen - falls eine Schieflage meinerseits vorliegt - durch Falsche Nutzung würde ich auch eine Nutzungsänderung beantragen - jedoch ohne eine Einigung der Gemeinschaft hat das wenig Sinn. Ich habe eigentlich nur einen Gegner der mir einst auswischen möchte - aufgrund der vorweg genannten Gründe. Er versucht die Sachlage so zu drehen, das durch die falsche Nutzung ein Störung der Gemeinschaft vorliegt. In meiner Whg. sind 3 Studenten, die häufiger eine Party feiern und ggf. etwas Dreck machen (Kippen, Flaschen auf den Hof und eventuell Ihr Geschäft machen, etc…). Ich bin auf die Sache eingegangen und meinen Mieter gebeten etwas mehr Rücksicht auf die ETG zu haben. Meine Wohneinheit ist z.B. abgetrennt als eine sep. Einheit, da es ein Nebengebäude udn abgenabelt von dem Rest der WEG - ich weiss nicht, ob dies ein Vorteil ist. In dem Hauptgebäude existiert z.B. auch eine Gewerbeeinheit, welches aber als Wohnung genutzt wird - nur dies ist halt in der Teilungserklärung entsprechend geregelt.

Ich habe versucht Dir die Sachlage in gänze zu beschreiben.

Grüße aus BS
Bulo

Hallo Bulo,
die ganze Geschichte hört sich rund an, daher meine ich auch abschätzen zu können, wie die erfolgreichste Vorgehensweise ist.
Zuerst, eine Änderung der Teilungserklärung ist eine windige Sache, Annemositäten und Neid spielen schon eine Rolle, aber in diesem Falle sehe ich dies anders. Wenn die Änderungen, welche du bereits herbeigeführt hast, zu mehr Gerechtigkeit bei der Kostenverteilung führt, wenn der Verwalter eine spürbare Änderung in die Gemeinschaft gebracht hat, so sind Leute dir zugetan, von denen du noch nichts ahnst.
Also, zuerst dem Verwalter einen Antrag auf Änderung der Teilungserklärung schicken. Dabei ist es geschickt, den Beschluss und die Formulierung vorzubereiten. Überlasse nichts dem Zufall oder einem in der Sache Unwissenden, das Problem nachher hast du. Wann ist die nächste ETV? Spätestens hier muss dies auf die Tagesordnung. In der ETV beantrage Redezeit für den TOP und für die Erläuterung des Planes mit Gründen. Lege dazu auch die Abmahnung oder andere bereits getätigte Maßnahmen vor, damit die ET sehen, dass du positiv für die Gemeinschaft bist. Wie der Beschluss auch gefasst wird, es gibt bestimmt Vollmachten, welche bereits wie auch immer abgestimmt sind, dies kann dir eigentlich egal sein. Eine gute Sache ist, wenn man dem Verwalter die Vollmachtspunkte an die Hand gibt. Selbst negativ ist positiv für dich. Mit einem negativen Beschluss kannst du zu Gericht gehen und diesen überprüfen lassen. Dies aber nur innerhalb von 4 Wochen. Diese Kosten sind nicht hoch, da du je nur einen TOP aus der gesamten Liste angreifen willst. Damit hast du die ET theoretisch ausgeschaltet, wenn der Beschluss negativ ist. Ich glaube auch zu ahnen, dass der beste Rechtanwalt diese Gefahr sieht und zu keiner weiteren gerichtlichen Aktion geraten hat.
Nun zu den Mieter, junge Leute gut und schön, aber diese Verhaltensweise passt nicht in die Gesellschaft. Daher ist es zwingend notwendig, hier eine Abmahnung auszusprechen. Tue dies, bevor es ein cleverer Verwalter tut. Dann hast du schlechte Karten. Wenn die Leute tatsächlich in die Landschaft das Geschäft machen, raus, im Urwald leben wir nicht mehr.
Wenn deine Einheit abgetrennt ist, so gibt es gute Gründe in der Argumentation für die Änderung.
Sollte im Hauptgebäude eine solch beschriebene Konstellation sich befinden, so ist entweder die Teilungserklärung schon geändert worden, oder hier ist der Ansatz für die Änderung. Eigentlich total chaotisch von Seiten des Bauträgers. Aber über Teilungserklärungen habe ich schon geschrieben.
So nun kannste losgehen, alles Andere ergibt sich aus den schriftlichen Unterlagen. Den Intimfeind würde ich jetzt erst einmal ignorieren, der spielt momentan keine Rolle, da ja gebremst von seinem Anwalt. Ich würde aber versuchen, andere ET auf meine Seite zu ziehen, suche dazu Leute aus, die den Kurs vertreten, gut was du machst ist mir egal, aber es muss seine Ordnung haben. Die sind auch physisch in einer ETV sehr stark und nicht schüchtern vor mehr Leuten die Stimme zu erheben.
Ich hoffe alle offenen Fragen nun geklärt zu haben und würde gerne vom Erfolg hören.
Mit freundlichen Grüßen
tummle

Hallo ,

sorry, war im Urlaub und hatte keine Gelegenheit/Zeit zu antworten.
Zu diesem Thema hab ich auch leider keine gemaueren Kenntnisse.

mfg
JW

Hallo tummel,

wie erwartet hat sich mein „Erzfeind“ zur Wort gemeldet mit Sprechrohr seines Anwaltes. Darin wird mir nahe gelegt die Wohnung nach der Teilungserklärung zu vermieten, d.h. als Büro. Es wurde mir eine Frist gesetzt bis zum 30.09 eine Kündigung meiner Mieter zu setzen und zum 31.12.2010 die Wohngemeinschaft aufzulösen. Deine beschriebene Vorgehensweise ist gut -werde ich auch so bei der nächsten ETV dies beantragen - jedoch stellt sich für mich die Frage, wie soll ich mich bezüglich der Forderung des einzelnen Eigentümers reagieren? Einen Einstimmigenbeschluss werde ich auch nicht erhalten, da zu unstimmig die Gemeinschaft.
Was schlägst Du vor - rein rechtlich sehe ich mich im unrecht -oder?

Grüße
Bulo

Hallo Bulo,
eine solche „eigenmächtige Tat“ von Seiten des Freundes ist nicht zulässig. Hier brauchst Du nicht zu reagieren. Wichtig wäre aber unbedingt die Teilungserkärung einzusehen, um festzustellen, ist geändert oder nicht. Ich kann nicht helfen, wenn ich die elementaren Dinge nicht kenne. Sollte eine Änderung in deine Richtung schon gemacht sein, so schreibe Deinem Freund, höflich aber bestimmt, ich danke für die Darstellung, nehme zur Kenntnis, will aber… und lege Deinen Plan für die Umstellung bei. Kostenaufwand u.s.w. Vielleicht versteht dieser „Freund“ den Ansatz und hilft. Nutze die Fehler der Gegenseite. Wenn nicht, hast Du wenigstens wieder einen Punkt auf deiner Seite, gegenüber der Gemeinschaft. Das wichtige Ziel ist die ETV, hier muss Du 100 % da sein, hier wird entschieden, und je mehr Stimmen für Dich sind, um so leichter ist dem Richter die Entscheidung. Den meisten ist die Entscheidung egal, nur wenn jemand positiv für die Gemeinschaft ist und Kosten senken will, so verstehen plötzlich Viele was nun sein soll. Viel Ruhe, Glück braucht man hier nicht.
Gruß tummle

Hallo Tummle,
wie schon gesagt steht in der Teilungsänderung als Büro zu nutzen! Du meinst auf das Schreiben des Eigentümers gar nicht zu reagieren?

Bei Änderungen der Teilungserklärung gilt nicht der Ansatzt einer Öffnungsklausel, da muss angeblich Einstimmigkeit herrschen.

Das Thema der Änderung der Teilungserklärung habe ich schon vorsorglich auf die Tagesordnung gesetzt - die Verwalterin hat mir auch nicht viel Hoffnung gemacht, das es dort zu 100% entschieden werden wird.

DANKE für Deine Anteilannahme
Gruß
Bulo

Hallo Bulo,
mit der Teilungserklärung Kontrolle meine ich nicht Dein Verfahren, sondern Du hast im ersten Schreiben aufgezeigt, dass es schon eine Änderung im großen Haus gegeben hat. Mit der Öffnungsklausel habe ich gesagt, ist diese vorhanden, brauchst Du nur 2/3 Mehrheit der Stimmen, ist diese nicht vorhanden müssen 100 % abstimmen. Auf Deinen Fall impliziert, heißt dies, vorhanden, 60 % Stimmen = verloren, dann zum Richter, nicht vorhanden 100 % der Stimmen, Mehrheit siegt. Bulo, ich habe nicht gesagt nicht reagieren, ich habe gesagt, die Fehler der Gegenseite nutzen und den Fall mit der bereits abgestimmten Teilungserklärung nutzen.
Gruß tummle

Hallo,
ich meinte auch mit gar nicht reagieren, auf den Anwaltsbrief der Gegenseite, in dem ich gefordert wurde die Frist einzuhalten und bis zum 31.12.2010 die Mieter zu kündigen.
Grüße
Bulo

Guten Tag,
ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage zwischenzeitlich geklärt hat. Falls doch nicht, können Sie sich gerne nochmal melden. Den Ausgang des Verfahrens würde mich auf interessieren.
Grüße

Hallo Lee,

konnte leider nichts erreichen - d.h. ich musste der Forderung des einen Eigentümers mich beugen. Hatte Gerichts- und Anwaltskosten i.H.v. ca. 3000€.
Also ausser Spesen nicht gewesen…(leider)…

MfG