Hallo Bulo,
zuerst die Ruhe, hier ist kein „Worst Case“ zu befürchten. Dazu einige Punkte, welche für den weiteren Ablauf wichtig sind. Dieser „eine“ ET ist der schon lange, länger als 2006 in der Anlage? Ja, so ist hier von dieser Seite nichts zu befürchten. Weiterhin muss die WEG gegen dich klagen. Dies geht nur, wenn es dafür einen Beschluss gibt. Bevor es diesen gibt, werden erst einmal jahrelange Schreiben ausgetauscht. Nach dem Motto, wir haben hier eine Teilungserklärung und festgestellt, dass…, dann Gegenschreiben, ich habe, dieses Objekt mit dem Stand und … Also erst Cool, die weitere Vorgehensweise ergibt sich aus dem Verlauf der Schreiben. Ende der Schreiben kann sein, dass man sich auf den ursprünglichen Status einigt. Hier entsteht die Frage, wie hast Du dieses Objekt gekauft, die Teilungserklärung ist wichtig und damit auch der Preis. Weiterhin war dieses Büro schon eine Wohnung, wie wurde dies deklariert. Bei einem Büro enstehen höhere Kosten für Versicherung, bezahlt die Gemeinschaft, höhere Kosten für Müll, bezahlt die Gemeinschaft. Diese Kosten werden aber explizit auf die Einheit umgelegt. Wies sieht es damit aus? Was war der Anlass für die nach einem 4 jährigen „Normalen“ für die jetzige Situation. Kann man dies ohne Aufwand regeln? Dies erst mal zum ersten Teil deiner Fragen.
Eine Klage von Seiten des ET hat nach meiner Ansicht keine Aussicht auf Erfolg. Hier kann nicht ein ET etwas ausrichten, nur die WEG über den Verwalter. Und dies setzt Punkt 1 voraus.
Nun zu den Fragen,
Grundsätzlich ist eine Teilungserklärung die Bibel der WEG. Alle relevanten Punkte sollten hier verewigt sein. Zugegeben, viele Teilungserklärungen sind das Papier nicht wert auf dem dies steht. Sollte die WEG von einem „guten Verwalter“ geführt werden, so wird sich dieser bemühen, eine so genannte „Öffnungsklausel“ beschliesen zu lassen, wenn nicht bereits vorhanden. Hat viele Vorteile, sprengt den Rahmen hier, würde aber in diesem Falle helfen.
ZU Büro in der WEG, hier ist keine Zeitdauer das Thema, nur die Nutzung. Lärm oder Ruhe, Licht oder Dunkelheit, was auch immer man hier macht, es ist nur die Nutzung deklariert. Jedenfalls nicht, es muss ein Versicherungs- oder Eventbüro sein.
ZU Einschränkung, bzw. Kündigung meiner Mieter, rein rechtlich gesehen, ja, dies kann man so sehen. Aber, und hier verweise ich wieder auf meinen Eingang. Hier steht das längere Duldungsrecht und ehrlich, wenn ich die Immobilie nicht mit einem Büro halten kann, so muss ich eine andere Nutzung suchen oder in Konkurs gehen. Dann hat die WEG ein noch größeres Problem, die Kosten laufen weiter und die muss die WEG bezahlen. Die Versicherung als Büro, wobei die gleiche Versicherung um einiges billiger für eine Wohnung wäre. Nun kommt die Öffnungsklausel ins Spiel, die würde jetzt mit 2 Sätzen für Ende aller Sorgen stehen.
ZU Welcher zeitliche Ablauf, Frage wie alt bist du, bei den heutigen Laufzeiten bei Gericht, mit den verschiedenen Spielchen und mit dem Vorspann, so kann dies ewig dauern.
ZU Welche Kosten können entstehen, die Kosten werden nach dem Nutzungswert der Einheit angesetzt, nehmen wir an 200 EURO im Monat, so kommt der 12 fache Wert.
ZU Welche Forderung kann der „eine“ ET erreichen, keine, die WEG hat einen langen Weg, wie bereits geschrieben.
ZU Welche Aussichten, ich meine dies muss nicht so weit kommen, dass hier vor Gericht gegangen wird. Die WEG hat schlechte Karten, wie bereits geschildert, die Verfahren dauern durch die unterschiedliche Zeit der Duldung, durch die Marktsituation und die Verfahrensebenen ewig und in dieser Zeit ändert sich an dem momentanen Status nichts. Die WEG wird sich hüten, einen Beschluss herbeizuführen, welcher besagt, dass die Leute ausziehen müssen und nur ein Büro hier arbeiten darf. Verliert die WEG, so sind die Kosten hier nicht direkt abzuschätzen, welches bis zur Pleite der WEG gehen kann und dann SU kommen. Davon Finger weg. Etwas anderes in diesem Falle ist der normale Menschenverstand. Kann ich eine Immobilie nicht Erklärungskonform nutzen oder gebrauchen, auch vermieten, so muss ich eine andere Nutzung oder den Gebrauch ändern. Also nochmals Öffnungsklausel, so habt ihr bei der Bibel noch einen Fahrplan und dies reicht für die WEG allemal.
Sollten weitere Fragen sein, so bin ich gerne breit darauf erneut einzugehen.
mfg
tummle