Nutzungsentschädigung für defekte Autoklimaanlage

Bei einem Hyunday Neuwagen funktionierte die Klimaanlage/Klimaautomatik bei Auslieferung nicht, da kein Kühlmittel in der Anlage verfüllt war. Aufgrund von der Nichtverfügbarkeit des Mittels auf dem deutschen Markt, konnte eine Repartatur erst nach 4 Wochen erfolgen.
Ich würde für die Dauer gerne eine Nutzungsentschädigung einfordern. Wie hoch könnte man diese als täglichen Satz ansetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Bergheimer11

Hallo Jürgen,

das Wort „Entschädigung“ sagt es ja eigentlich schon: Je nachdem, wie hoch dein Schaden ist, kannst du entsprechenden Ersatz verlangen. Das wäre also zum Beispiel der Betrag, den du aufwenden musst, um für vier Wochen ein gleichartiges Ersatzfahrzeug zu bekommen. Wenn du aber vielleicht gar kein Ersatzfahrzeug brauchtest, kann es auch durchaus sein, dass der Verkäufer sich mit Erfolg weigert, dir eine Entschädigung zu zahlen.

Insgesamt kommt es also auf die Einzelheiten deines Falles an. Für mich klingt es so, als wäre der Versuch einer gütlichen Einigung naheliegend.

Gruß,
madrom

Wenn Sie mir den genauen Fahrzeugtyp nennen mit KBA Nr. und Motorleistung kann ich Ihnen die Nutzungsentschädigung nennen, die Sie ein einem Haftpflichtschadenfall von der Versicherung bekommen würden.

mfg

Walter Dettinger

Rechtlich lag bei Auslieferung ein Sachmangel vor, der wurde zwischenzeitlich behoben.

Der Mangel ist beseitigt durch Nacherfüllung. Aus dem Kaufvertrag ist eine Nutzungsentschädigung m.E. nicht abzuleiten.

Deswegen freie Verhandlungssache mit dem Händler.

Sorry, aber da kann ich keine verbindliche Antwort geben.

Beim Kauf besteht im Prinzip gar kein Anspruch auf eine vom ersten Moment an fehlerfreie Ware, sondern - bei Mängeln - nur ein Anspruch auf „Nachbesserung“ zum vertragsgemäßen Produkt.
Nur wenn bestimmte Eigenschaften explizit zum unabdingbaren Vertragsgegenstand gemacht wurden, kann deren Fehlen ein Grund weitergehender Rechtsansprüche sein.

Wenn eine „Nachbesserung“ erforderlich wird, spielen bei der Beurteilung, ob eine konkrete Mängelbearbeitung hinzunehem ist, auf Verkäufer- wie Käuferseite „Zumutbarkeiten“ eine wichtige Rolle.

Die Ihnen zugemutete Nachbesserungszeit von einem Monat dürfte sicherlich grenzwertig sein. Andererseits war der Händler offensichtlich aber auch Opfer von ihm nicht zu beeinflussender höherer Umstände und hat sich nichts vorzuwerfen.

Das alles liefert jedoch Argumente, dem Händler einen freiwilligen - vielleicht nur symbolischen - Nachlass abzuringen.

Eine rechtliche Auseinendersetzung unter Stellung konkreter Forderungen dürfte der Mühen kaum wert sein.

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort.
Sie haben sicher Recht, ich werde keine weiteren Ansprüche an den Händler stellen.
Gottseidank funktioniert die Klimaanlage seit einer Woche (bei diesem heißem Wetter).

Gruß
Jürgen Linden