Hallo 
Mal angenommen jemand hätte bei Neckermann vor längerer Zeit eine Schlafcouch gekauft und sie auch dafür benutzt, nämlich zum schlafen. Dieser jemand ist sehr schlank und vom Gewicht her sehr leicht aber die Couch hat nun, nach nicht ganz 2 Jahren, eine ziemliche Kuhle (trotz Lattenrost und Federkern) und der Person ist nun nicht mehr zu zumuten auf der Couch zu schlafen. Ausserdem ist der Stoff schon ein wenig verschliessen…Hinzu kommt, daß Neckermann diesem Artikel nicht nur 2 Jahre sondern sogar 3 Jahre Garantie oder sogar länger gibt. Und nun, nachdem reklamiert wurde, würde Neckermann eine Nutzungsgebühr verlangen für die Zeit wo die Couch einwandfrei genutzt werden konnte…wäre das korrekt?..obwohl die Garantie noch gar nicht abgelaufen ist?
LG
Luna
Hallo,
Mal angenommen jemand hätte bei Neckermann vor längerer Zeit
eine Schlafcouch gekauft und sie auch dafür benutzt, nämlich
zum schlafen. Dieser jemand ist sehr schlank und vom Gewicht
her sehr leicht aber die Couch hat nun, nach nicht ganz 2
Jahren, eine ziemliche Kuhle (trotz Lattenrost und Federkern)
und der Person ist nun nicht mehr zu zumuten auf der Couch zu
schlafen. Ausserdem ist der Stoff schon ein wenig
verschliessen…Hinzu kommt, daß Neckermann diesem Artikel
nicht nur 2 Jahre sondern sogar 3 Jahre Garantie oder sogar
länger gibt. Und nun, nachdem reklamiert wurde, würde
Neckermann eine Nutzungsgebühr verlangen für die Zeit wo die
Couch einwandfrei genutzt werden konnte…wäre das
korrekt?..obwohl die Garantie noch gar nicht abgelaufen ist?
Ich wage mich hier mal weider auf dünnes Eis.
Ich bin kein Experte
Die Gewähleistung/Garantie ertreckt sich nicht auf normalen Verschleiß. Wenn Neckermann eine Nutzungsgebühr verlangt, würde ich das so verstehen, daß sie von einer Kulanzleistung ausgehen, die Reklamation rechtlich nicht anerkennen. Der Nachweis eines Mangels könnte technisch schwierig werden, weil die Art der Benutzung nicht nachgewiesen werden kann. Für Kulanzleistungen gibt logischer Weise keine Vorschriften. Technische Untersuchungen, ob ein Materialfehler vor lag, könnten aufwändig sein und den Wert der Coutch weit übersteigen. …
Kein Tipp. ;-(
Gruß, Rainer
Hallo,
Neckermann gibt also 3 Jahre Garantie. Das ist mehr als das Gesetz verlangt. Neckermann steht es damit frei, die Garantiebedingungen selbst festzulegen. Ein Blick in dieselben sollte also klären, ob sie einen Nutzungsausgleich beinhalten oder nicht.
Gruss, Niels